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2. Entwurf eines Gesetzes über das deutsch-polnische Wirtschaftsabkommen.
Der Reichskanzler verwies auf die Verhandlungen, die vor den Osterferien über den Gegenstand stattgefunden hatten6.
Das Kabinett erklärte sich mit dem deutsch-polnischen Wirtschaftsabkommen einverstanden7.
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Der RR nahm die GesVorlage am 28.5.30 mit 40 zu 25 Stimmen an (Niederschriften über die Vollsitzungen des RR, 1930, S. 319), nachdem das Abkommen vorher die RR-Ausschüsse mit nur einer Stimme Mehrheit passiert hatte (Aufzeichnung von MinR Feßler vom 23.5.30, R 43 I/1109, Bl. 177). Der GesEntw., vom RAM dem RT am 13.6.30 zugeleitet (RTBd. 442, Drucks. Nr. 2138), konnte wegen der Auflösung des RT nicht mehr verabschiedet werden. Der Antrag des RAM vom 14.10.30, eine Kabinettsentscheidung über eine erneute Vorlage des GesEntw. herbeizuführen (R 43 I/1109, Bl. 220–221), wurde nach einem Einspruch des REM vom 23.10.30 (R 43 I/1109, Bl. 224) vom RK mit dem Hinweis auf die „gegenwärtigen politischen Verhältnisse“ abgelehnt (Vermerk des MinDir. v. Hagenow vom 24.10.30, R 43 I/1109, Bl. 225). Der GesEntw. ist von der Reg. Brüning nicht mehr eingebracht worden.