Text
[230]5. Reichswappen8.
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Vgl. Dok. Nr. 41, P. 3 a.
Es wurde beschlossen, als Reichswappen den einfachen schwarzen Adler mit roten Fängen und rotem Schnabel auf goldenem Schilde nach Maßgabe des Entwurfs IV a zu nehmen. Der Reichsminister des Innern wird das Weitere veranlassen9, auch dem Reichsminister der Finanzen wunschgemäß alsbald eine Zeichnung zugehen lassen.
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In einem Rundschreiben mit anliegenden Farbdrucken teilt der RIM am 3. 11. den obersten Reichs- und Pr. Behörden Form und Farben des neuen Reichswappens mit (R 43 I/1831, Bl. 45–47). Da in der „Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler“ vom 11.11.19 (RGBl. S. 1877) die künstlerische Ausgestaltung „für jeden besonderen Zweck offen gelassen wurde, blieb der Weg frei für Kritik und weitere Entwürfe (vgl. diese Edition: Das Kabinett Müller, Dok. Nr. 124, P. 2 und Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 89, P. 10).