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7. Volksausgabe der Verhandlungen der Nationalversammlung, bzw. des Reichstags.
Von verschiedenen Seiten wurden Bedenken dagegen geäußert, daß eine derartige Ausgabe gegebenenfalls verkürzt herausgegeben würde. In der Hauptsache käme es darauf an, die Verhandlungen der Nationalversammlung bzw. des Reichstags möglichst schnell herauszubringen. Der Ministerialdirektor Rauscher wurde ermächtigt, mit dem Reichstag in Verbindung zu treten11.
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Die Sitzungsprotokolle der NatVers. werden u. d. T. „Die Deutsche Nationalversammlung im Jahre 1919 in ihrer Arbeit für den Aufbau des neuen deutschen Volksstaates“ unter Leitung von GehJR Ed. Heilfron, Berlin o. J. zunächst vollständig, ab Bd. VII (63. Sitzung vom 22.7.19) in einer gekürzten Volksausgabe herausgegeben. Die offiziellen Veröffentlichungen der Sitzungsprotokolle und Sammlungen der Drucksachen bleiben von dieser Regelung unberührt.