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5. Erhöhung der Abgabepreise der Reichsgetreidestelle.
Das Kabinett stimmte zu4.
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Mit Begleitschreiben vom 4.11.1922 hatte das REMin. dem StSRkei einen Antrag übersandt, den zuletzt durch Gesetz vom 27.10.1922 erhöhten Abgabepreis der Reichsgetreidestelle (siehe Dok. Nr. 380 Anm. 2) um das Dreifache zu erhöhen (R 43 I/1261, Bl. 10-15). Die Vorlage gelangt offenbar nicht mehr an den RT. Weiteres siehe Kabinett Cuno, Dok. Nr. 23, P. 1 und Dok. Nr. 26, P. 2.