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3. Rundfunk.
Der Reichsinnenminister berichtete anhand seiner Vorlage.
Der Reichspostminister hielt unbedingt die Unparteilichkeit in der politischen Leitung des Rundfunks für erforderlich. Ein Recht Preußens auf Benennung des Leiters bestehe nicht. Das Reich könne hier völlig frei wählen.
Nach längerer Debatte wurde die Angelegenheit vertagt4.
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Gegenstand der Beratung waren Meinungsverschiedenheiten zwischen der Pr. Reg. und dem RIMin. über 1) die Benennung eines Leiters der Nachrichtenstelle des Rundfunks, der „Drahtloser Dienst AG“, sowie über 2) die Ernennung von Mitgliedern der amtlichen Überwachungsausschüsse bei den Rundfunkgesellschaften. Preußen hatte für die zu besetzenden Stellen Kandidaten nominiert, deren Überparteilichkeit in Zweifel gezogen wurde. Das Kabinett beschäftigte sich wiederholt mit dieser Frage und entschied schließlich in der Ministerbesprechung vom 12.8.26, daß gegen die von Preußen vorgeschlagenen Persönlichkeiten von seiten des Reichs Bedenken nicht erhoben werden sollen (Vorgänge hierzu in R 43 I/2000).