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7. [Autonomie Oberschlesiens12.]
Reichsminister Erzberger empfiehlt, die Frage der Autonomie von Oberschlesien mit größter Beschleunigung erneut zu prüfen und umgehend eine allgemeine programmatische Erklärung abzugeben, daß die Frage der Autonomie einzelner Landesteile auf Grund der neuen Verfassung13 bald in Angriff[50] genommen werden soll. Der Ministerpräsident wird sich hierüber mit der Preußischen Regierung in Verbindung setzen14 und erforderlichenfalls eine Aussprache unter Zuziehung von Minister Erzberger und Minister David herbeiführen.
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Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen über die Reichsgliederung waren zu diesem Zeitpunkt noch heftig umstritten (vgl. Dok. Nr. 22, P. 5). Ihre endgültige Fassung (Artt. 18, 167 RV) erhalten sie erst während der Beratungen der NatVers. am 31. 7., in die die oberschles. Autonomiefrage miteinbezogen wird (NatVers.-Bd. 329, S. 2142 f., 2150 ff.).
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Der PrMinPräs. teilt am 5. 7. dem RMinPräs. als Ergebnis einer Aussprache mit den Führern der Mehrheitsparteien der PrLV mit, „daß es nicht der Begründung eines selbständigen Staates bedarf, um Oberschlesien beim Reiche zu halten. Es genügt dazu vielmehr der bessere Weg, den die preußische Regierung zu gehen entschlossen ist, nämlich allen preußischen Provinzen auf dem Gebiete des kulturellen Lebens weitgehende Selbständigkeit zu gewähren, um durch den Zusammenhalt Preußens die gefährdeten Gebiete dem Reiche zu erhalten und die Möglichkeit der Begründung eines deutschen Einheitsstaates zu stärken“ (R 43 I/1830, Bl. 49). – Einen entsprechenden GesEntw. legt das PrStMin. der PrLV am 14. 7. vor (PrLV-Bd. 647, Drucks. Nr. 604). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 50, Anm. 3.