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7. Beilegung von Amtsbezeichnungen (Titeln).
Es fand eine Aussprache statt über die Zulässigkeit der Verleihung bzw. Beilegung von Titeln und Amtsbezeichnungen13. Die Auffassung ging dahin, daß man einheitliche Grundsätze festlegen sollte und daß zweckmäßig im Interesse der Einheitlichkeit die entsprechenden Gesuche der Einzelministerien bei der Reichskanzlei durchlaufen sollten. Der Reichsminister des Innern wurde beauftragt, dem Kabinett alsbald Grundsätze im Benehmen mit Preußen zur Beschlußfassung vorzulegen14.