Text
1. Entwurf eines Gesetzes zur Ermächtigung der Reichsregierung zum Abschluß von Handelsverträgen.
Ministerialdirektor Dr. Ritter trug den Sachverhalt vor und bat um Zustimmung des Kabinetts zur Einbringung eines Gesetzentwurfs, in dem der Reichsregierung die Ermächtigung erteilt wird, während der Zeit, zu der der Reichstag nicht versammelt ist, Handelsverträge abzuschließen.
Das Reichskabinett erteilte die Zustimmung1.
Fußnoten
- 1
Das „Zweite Gesetz über die vorläufige Anwendung von Wirtschaftsabkommen“ wurde am 14.7.27 ausgefertigt (RGBl. II, S. 466).