Text
1. Kriegslastenkommission.
Die Vorlage2 findet die Billigung des Kabinetts. Auf Antrag des Reichsministers der Finanzen erklärt sich das Kabinett ferner damit einverstanden, daß Herr Bergmann, der zum Abteilungsdirektor im Reichsfinanzministerium[144] ernannt werden soll, zum Vorsitzenden der Kriegslastenkommission ernannt und daß ihm der Titel und Rang eines Unterstaatssekretärs verliehen werden soll.
Fußnoten
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Der Entw. eines Erlasses über die Einrichtung einer dt. Kriegslastenkommission, die zur Ausführung des Teils VIII des Friedensvertrags (Wiedergutmachungen) die erforderlichen Verhandlungen mit der Repko deutscherseits koordinieren und unter Beteiligung des AA führen sollte, war dem RMinPräs. am 21. 7. vom RFM mit einer ausführlichen Begründung vorgelegt worden (R 43 I/388, Bl. 3–5). Der Erlaß wird am 5.8.19 im RGBl. veröffentlicht (S. 1363). – Über die Arbeit der Kriegslastenkommission s. Carl Bergmann: Der Weg der Reparation.