Text
2. Arbeitslosenunterstützung und Kurzarbeiterfürsorge.
[Das Kabinett beschloß die Verlängerung der Bestimmungen über Kurzarbeiterfürsorge und über Höchstsätze in der Erwerbslosenunterstützung7.]
Fußnoten
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Zum Erlaß der geltenden Regelungen vgl. Anm. 17 zu Dok. Nr. 292 und Anm. 2 zu Dok. Nr. 293. – Die Verlängerung erfolgt durch Anordnungen des RArbM vom 30. 4. (RArbBl. Nr. 18, S. 137). Danach bleiben die Kurzarbeiterfürsorge bis 3. 7., die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung bis 22.5.26 in Kraft.