Text
6. Tätigkeitsgebiet der Reichsentschädigungskommission.
Das Kabinett erklärt sich mit dem vom Reichsminister für Wiederaufbau in seinem Schreiben vom 14. Januar 1920 (Anlage zum Protokoll Rk. 546)15 vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden.
Fußnoten
- 15
Nicht abgedruckt. – Der RM Wiederaufbau hatte im wesentlichen vorgeschlagen, die Aufgaben der Reichsentschädigungskommission anderen, dem RMinWiederaufbau nachgeordneten Behörden zu übertragen, da die bisher von der Kommission getroffenen Ermittlungen über die von Dtld. verursachten Kriegsschäden mangels Verhandlungsbereitschaft der Entente in den Wiedergutmachungsverhandlungen praktisch nicht verwendet werden könnten (R 43 I/1353, Bl. 143–146; Schadensfeststellungen der Reichsentschädigungskommission in: R 43 I/389–391).