Text
5. Außerhalb der Tagesordnung: Einladung der Reichsregierung zu einer Feier am 10. August.
Staatssekretär Zweigert teilte mit, daß der Verband Schwarz-Rot-Gold die Regierung zu einer Verfassungsfeier zum 10. August eingeladen habe, die in Weimar stattfinden solle. Entsprechend dem Antrage des Reichsministeriums des Innern beschloß das Kabinett, von einer Teilnahme abzusehen9.
Fußnoten
- 9
Mit Schreiben vom 4. 7. teilt der RK dem Bundesvorstand des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold“ mit, die RReg. müsse sich für die staatlichen Verfassungsfeiern in Berlin freihalten und könne daher nicht an der Feier in Weimar teilnehmen (R 43 I
/767
, Bl. 27, 33-40; hier auch die Festschrift des Reichsbanners zur Verfassungsfeier 1924).