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5. Erweiterung der Bannmeile.
Der Reichsminister des Innern berichtete, daß die Voss-Straße Nr. 11 bereits von den Nationalsozialisten bezogen worden sei26. Eine Erweiterung der Verordnung über die Bannmeile mit Einführung einer Genehmigungspflicht für Parteiquartiere innerhalb ihres Umkreises würde den beabsichtigten Zweck also nicht mehr erreichen, ohne daß die Bestimmung allgemein durchgeführt würde. Der Reichskanzler wies auf die Bedenken hin, die sich gegen die Besitzergreifung des Grundstücks durch die Nationalsozialisten ergeben, hielt es aber gleichwohl für geboten, Entscheidungen in der Frage hinauszuschieben27.