1.87.9 (vpa2p): 9. Jugendfürsorge.

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Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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Text

RTF

9. Jugendfürsorge22.

Der Reichswehrminister berichtete über einen günstigen Fortgang der Arbeiten. Es werde notwendig sein, daß ein kleiner Ausschuß der Sachbearbeiter aus den einzelnen Ministerien gebildet würde, um die einheitliche Linie aufrecht zu[970] erhalten. Eine große Zahl vernünftiger Pläne werde an verschiedenen Stellen eingereicht.

Der Reichsminister des Innern hielt 20–25 Millionen im Jahre für diese Arbeiten für erforderlich. Das studentische Werkjahr müßte in diesem Referentenkreise besprochen werden23.

Fußnoten

22

Gemeint ist das vom RWeMin. entwickelte Programm der „Jugendertüchtigung“, die im wesentlichen aus einer wehrpolitischen und vormilitärischen Ausbildung bestehen sollte. Vgl. dazu Dok. Nr. 173.

23

Über derartige Referentenbesprechungen nichts ermittelt. – Vorschläge für die Organisation, Durchführung und Finanzierung des seit längerem auch in der Öffentlichkeit erörterten „Werkjahres der Abiturienten“ unterbreitete der RIM dem Kabinett in einer umfangreichen Vorlage vom 24.11.32. Danach sollte von 1933 an die Ableistung des Werkjahres Voraussetzung der Zulassung zum Hochschulstudium sein. Die Organisation des Werkjahres war derart vorgesehen, daß die Abiturienten (insges. etwa 30 000) im Sommerhalbjahr zu „körperlicher Ertüchtigung in gebundener lagermäßiger Form“, im freiwilligen Arbeitsdienst und im Erntedienst eingesetzt, im Winterhalbjahr – zusammengefaßt unter „geeigneten Führern“ in örtlichen oder regionalen „Heimgemeinschaften“ – vielfältiger „vorberuflicher Beschäftigung“ (u. a. in handwerklichen Lehrwerkstätten, im Sanitäts- und Krankenhausdienst, in der „Jugendgerichtshilfe“) zugeführt werden sollten. – In seinem Begleitschreiben der RIM hierzu u. a.: Der RK „hat in seiner Rede in Münster am 28. August 1932 [vgl. Dok. Nr. 117, dort auch Anm 16] die Absicht der Reichsregierung angekündigt, in den Bildungsgang des künftigen Akademikers zwischen höherer Schule und Hochschule ein Werkjahr einzufügen. Der Gedanke des Werkjahres hat in der Öffentlichkeit ein lebhaftes Echo und weite Zustimmung gefunden. Vor allem die Jugend hat ihn lebhaft ergriffen und sieht in seiner Verwirklichung eine verheißungsvolle Hilfe in ihren geistigen, seelischen und beruflichen Nöten. Daß andererseits eine so einschneidende Maßnahme wie das Werkjahr bei den Betroffenen starke Bedenken findet, ist begreiflich und wird bei der Entscheidung über das Werkjahr zu würdigen sein. Vor allem in Elternkreisen wird im Werkjahr eine unliebsame Verlängerung der akademischen Ausbildung und eine harte Belastung in dieser Zeit der Wirtschaftsnot erblickt. – Ich habe bisher bewußt vermieden, die öffentliche Erörterung des Werkjahr-Planes von mir aus zu beeinflussen, weil mir daran lag, daß den weiteren Entschließungen das klare und unverfälschte Bild der öffentlichen Stellungnahme zu Grunde gelegt werden könne. Aus dem gleichen Grunde habe ich auch bisher davon abgesehen, über den Plan Verhandlungen mit weiteren Kreisen und Vertretern der interessierten Organisationen zu führen. Aus dem Stande der öffentlichen Erörterung und aus den bisherigen Überlegungen in amtlichem Kreise [s. dazu die Eingaben insbes. der Dt. Studentenschaft und Materialien betr. Fühlungnahmen des RIMin. mit Landesregierungen und Wirtschaftsverbänden in R 43 I /2086  und R 11 /412 ] ergeben sich für den Werkjahrplan folgende Gesichtspunkte: 1. Die Bedeutung des Werkjahres liegt nicht in der Erleichterung, die es in einem immerhin beachtlichen Maße gegenüber der Überfüllung der Hochschulen und der Verengung des akademischen Lebensraumes bringen wird. Sie liegt vielmehr in seiner Bedeutung für die menschliche und nationale Ertüchtigung unserer studierenden Jugend durch eine Erziehung im Geiste volksverbundener Gemeinschaft, in Zucht und Kameradschaftlichkeit. Das Werkjahr wird daher so anzulegen sein, daß es diese Ziele erreicht. 2. Die Gestaltung des Sommerabschnitts des Werkjahres wird allgemein als verhältnismäßig einfach erkannt, da für diese Zeit der Einsatz der Werkabiturienten im Freiwilligen Arbeitsdienst, im Erntedienst und im Geländesport erprobte und jugendmäßige Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. 3. Die Gestaltung des Winterabschnitts wird als sehr viel schwieriger angesehen. Die Möglichkeiten des Sommers fehlen im zweiten Halbjahr. Andere geeignete Beschäftigungen sind jedenfalls in dem erforderten Umfange zunächst nicht vorhanden. Der freie Arbeitsmarkt darf unter den heutigen Verhältnissen nicht aufgesucht werden. […] 4. Die Entscheidung über das Werkjahr muß sehr bald getroffen werden. Danach verlangen nicht nur die Eltern und Schüler, sondern vor allem die Organe der Berufsberatung, die Schulen und Hochschulen und die Wirtschaftskreise, weil sie ihre Maßnahmen für die künftigen Abiturienten nicht weiter verzögern können.“ (R 43 I /776 , Bl. 116–125). – Die Frage der Einführung eines Abiturienten-Werkjahres wurde unter Papen nicht mehr im Kabinett behandelt. Am 14.12.32 beschloß die nachfolgende RReg., von dem Projekt Abstand zu nehmen und stattdessen Möglichkeiten eines stärkeren Einsatzes der Abiturienten im freiwilligen Arbeitsdienst zu schaffen. Vgl. diese Edition: Das Kabinett Schleicher, Dok. Nr. 24, P. 6, dort bes. Anm 22.

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