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4. Außerhalb der Tagesordnung: Anleihe-Verhandlungen.
Staatssekretär Dr. Schäffer berichtete über den augenblicklichen Stand der Anleiheverhandlungen45. Er führte unter anderem aus, daß die Inkraftsetzung[500] des Anleihevertrages von der Gegenseite46 davon abhängig gemacht werde, daß das Schuldentilgungsgesetz47 „unter Mitwirkung des Reichstags“ zustande komme. Der Vertragsentwurf enthalte ferner die Klausel, daß die Geldgeber beim „Kriegszustand des Reichs“ an den Vertrag nicht gebunden seien.
Der Reichskanzler äußerte mehrere Bedenken gegen den Vertragsentwurf und wies unter anderem auf die Möglichkeit hin, daß der Reichstag bei der Beratung des Schuldentilgungsgesetzes Obstruktion treibe. Es werde deshalb zum mindesten für die Verabschiedung des Schuldentilgungsgesetzes durch den Reichstag eine Frist bis zum 8. November zu vereinbaren sein. Es werde ferner klarzustellen sein, daß „Kriegszustand des Reichs“ „Kriegszustand mit einer auswärtigen Macht“ bedeute.
Das Reichskabinett wird sich mit der Frage der Anleiheverhandlungen erneut um 6 Uhr nachmittags befassen48.
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Die Kabinettssitzung hat nicht mehr stattgefunden.