1.92.1 (bru2p): Anlage:

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RTF

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R 43 I /312 , Bl. 89 b Durchschrift.

I.

Die deutsche Regierung steht auf dem Standpunkt, daß im Feierjahr auch alle Sachlieferungen aufhören müssen, wenn die notwendige Entlastung des deutschen Budgets erzielt werden soll.

II.

1.) Die bis zum 1. Juli abgeschlossenen und genehmigten Sachlieferungsverträge würden das Feierjahr mit 220 Millionen RM belasten, wovon 132 Millionen[1242] RM auf Frankreich entfallen. Der größte Teil der Kohlenlieferungen, insbesondere die Kohlenlieferungen an Frankreich mit einem Werte von jährlich etwa 50 Millionen RM und ein Teil der Kohlenlieferungen an Italien mit rund 13 Millionen RM sind hierin nicht enthalten. Insgesamt liegen Sachleistungsverpflichtungen in Höhe von 350 Millionen RM (Frankreich 198 Millionen RM) vor, wodurch die dem Feierjahr folgenden Jahre noch mit 130 Millionen RM (Frankreich 66 Millionen) belastet werden.

2.) Inwieweit bei diesen Verträgen mit der Ausführung noch nicht begonnen worden ist, ließe sich nur durch umfangreiche Erhebungen in jedem Einzelfall feststellen.

3.) Bei normaler Abwicklung könnten im Laufe des Feierjahres noch Sachleistungsverträge im Werte von etwa 160 Millionen RM (Frankreich 124 Millionen RM) genehmigt werden.

III.

Bei der BIZ können Mittel verfügbar gemacht werden, mit denen ein erheblicher Teil der laufenden Sachleistungsverträge finanziert werden könnte. S. sind 43 Millionen RM des Sachleistungsfonds überhaupt nicht ausgenutzt worden. Ferner könnten voraussichtlich erhebliche Teile eines Betrages von 83 Millionen RM, die für Sachleistungsverträge bereits reserviert sind, freigemacht werden, da erfahrungsgemäß nicht alle Verträge durchgeführt werden.

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