1.243.2 (bru3p): 2. Bericht über einen endgültigen Plan zum Arbeitsbeschaffungsprogramm, betreffend Meliorationen.

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2. Bericht über einen endgültigen Plan zum Arbeitsbeschaffungsprogramm, betreffend Meliorationen.

Staatssekretär Heukamp trug den Plan einer Arbeitsbeschaffung durch Meliorationsarbeiten vor, der im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgearbeitet worden sei. Er legte im wesentlichen die Gedanken der als Anlage 3 beigefügten Aufzeichnungen dar6.

Die Erörterung der Angelegenheit im einzelnen wurde auf die nächste Kabinettssitzung vertagt7.

Fußnoten

6

Die Aufzeichnung des REMin. hatte folgenden Wortlaut: „Sowohl nach dem Gutachten der Braunskommission vom März 1931 [Dok. Nr. 272, P. 1] wie nach dem Gutachten des Reichswirtschaftsrats vom März 1932 sind die landwirtschaftlichen Meliorationen für die Arbeitsbeschaffung besonders geeignet. Es ist mit auf ihre produktionssteigernde Wirkung zurückzuführen, daß die Einfuhrüberschüsse, an Nahrungsmitteln, die auch im Inland erzeugt werden können, von 3,3 Milliarden RM im Jahre 1927 auf 1,1 Milliarde RM im Jahre 1931 zurückgegangen sind. Derartige Ersparnisse an ausländischen Einfuhren und Devisen sind nur möglich, wenn gleichzeitig die Ertragsfähigkeit unserer Böden entsprechend gesteigert ist. Nach einem Gutachten des Deutschen Landwirtschaftsrats bedarf etwa noch ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland der Entwässerung, um Höchsterträge abzuwerfen. Bei strenger Auswahl sind landwirtschaftliche Meliorationen auch heute noch privatwirtschaftlich rentabel. Von den für landwirtschaftliche Meliorationen aufgewandten Mitteln fließen durchschnittlich 70% den Arbeitern als Löhne zu. Durch Verhandlungen mit den Kulturbauverwaltungen der Länder und den Meliorationskreditinstituten ist ermittelt worden, daß Meliorationsarbeiten im Betrage von 40 Millionen RM sofort in Angriff genommern werden könnten. Das vorliegende Verzeichnis [nicht in den Akten der Rkei] ist nur ein Ausschnitt. Er ist allein von der Deutschen Boden-Kultur-AG [vgl. Dok. Nr. 151, Anm. 10] aufgestellt und enthält einen sofortigen Kreditbedarf von 10 Millionen für sofort baureife Arbeiten. Der Kredit für Meliorationsarbeiten muß langfristig sein und mindestens 20 Jahre gegeben werden. Über die Vorfinanzierung ist durch Verhandlungen mit den Meliorationskreditinstituten (Rentenbank-Kreditanstalt, Dt. Boden-Kultur-AG, Zentrale für Bodenkulturkredit) und der Reichsbank Einverständnis erzielt worden. Die nötigen Wechselunterschriften werden von diesen Instituten beigebracht werden, ohne daß sich die Unternehmer oder die Meliorationsgenossenschaften wechselmäßig zu verpflichten brauchen. Wenn die Reichsbank nur 25 Millionen Kredite bereitstellen wolle, so könnte damit nur ein Teil der baureifen Arbeiten in Angriff genommen werden“ (Abdruck in R 43 I /1456 , S. 159–161).

7

Zur Fortsetzung der Beratung siehe Dok. Nr. 759, P. 1 c.

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