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4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter.
Das Kabinett stimmt dem Gesetzentwurf zu4. Der Reichsarbeitsminister wird das Weitere veranlassen.
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Der Entwurf (R 43 I
/707
, 708, Bl. 84-106) gelangt am 28.11.22 in den RT (RT-Drucks. Nr. 5295, Bd. 375
; Bericht des VRWiR, Drucks. Nr. 5372, Bd. 375), wird am 15.12.1922 in dritter Lesung verabschiedet (RT Bd. 357, S. 9348
D) und am 23.12.1922 verkündet (RGBl. 1922 I, S. 972
).