1.146 (bru2p): Nr. 398 Aufzeichnung des Ministerialdirektors Schwerin v. Krosigk über die Besprechung des Reichskanzlers mit der französischen Regierung in Paris. 18. Juli 1931

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[1390] Nr. 398
Aufzeichnung des Ministerialdirektors Schwerin v. Krosigk über die Besprechung des Reichskanzlers mit der französischen Regierung in Paris. 18. Juli 1931

Pol. Arch. des AA, Büro RM, 5 F Akten betreffend Finanzkrise, Kreditaktion, Bd. 1 Durchschrift1

1

Die Durchschrift dieser Aufzeichnung ist nicht abgezeichnet. Auf dem ersten Bl. ist rechts oben handschriftlich vermerkt: „Diktat des MinDir. Graf Schwerin v. Krosigk in Paris, 18.7.31“.

In der heutigen Besprechung der deutschen und französischen Minister wurde der Reichskanzler von Herrn Laval gebeten, noch einmal die Ausführungen zu wiederholen, die er in der persönlichen einstündigen Unterredung gemacht hatte2.

2

Vgl. Brüning, Memoiren, S. 328–331.

Der Reichskanzler gab daraufhin einen eingehenden Überblick über die finanzielle und wirtschaftliche Lage Deutschlands seit der Inflation unter Darlegung der Gründe, die zu der augenblicklichen Krise geführt haben. Er wies insbesondere darauf hin, daß Deutschland genötigt gewesen sei, nach Beendigung der Inflation seine Industrie wieder aufzubauen. Dies sei zunächst richtigerweise mit Hilfe langfristiger Anleihen geschehen, im späteren Verlauf der Jahre falscherweise mit Hilfe kurzfristiger Kredite. Dieser auf falscher Basis erfolgte Aufbau hätte sowohl im Inland wie im Ausland einen falschen Begriff unserer wirtschaftlichen und finanziellen Lage gegeben. Dies hätte im Inland dazu geführt, daß insbesondere seitens der Gemeinden und Privaten zum Teil eine verkehrte Ausgabepolitik getrieben sei. Die Versuche, hiergegen anzugehen, seien insbesondere daran gescheitert, daß die Kritik an dieser Finanzgebarung im wesentlichen von seiten des Generalagenten Parker Gilbert erfolgt sei. Nach dem Abgang des Generalagenten habe die jetzige Regierung die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den Haushalt des Reichs, der Länder und der Gemeinden auf eine gesündere Grundlage zu stellen, und sei in den letzten Notverordnungen zu drakonischen Maßnahmen geschritten. Der seit dem Herbst eingetretene Abruf ausländischer kurzfristiger Kredite habe sich dann seit dem Niederbruch der Österreichischen Kreditanstalt und der Amstel-Bank3 verstärkt und habe zu der krisenhaften Zuspitzung der Verhältnisse in Deutschland geführt. Der Kanzler erklärte, daß in der jetzigen Situation für Deutschland nur der Weg des Auslandsmoratoriums übrig bleibe, wenn ihm nicht ausländische Hilfe zuteil würde. Das Auslandsmoratorium sei bisher von der Regierung abgelehnt worden, weil es eine Erschütterung der Kreditverhältnisse, insbesondere der östlichen Staaten, zur Folge haben würde.

3

Die Amstel-Bank war eine holländische Tochtergesellschaft der Österreichischen Kreditanstalt.

Der Ministerpräsident Laval brachte in seiner Erwiderung ganz allgemein zum Ausdruck, daß jede Hilfe des Auslands, insbesondere Frankreichs, von einem Geist des Vertrauens getragen sein müsse. Er betonte ausdrücklich, daß[1391] Frankreich die gegenwärtige Lage Deutschlands nicht etwa dazu ausnützen wolle, um Bedingungen zu stellen, daß aber andererseits eine finanzielle Hilfe, insbesondere eine Anleihe, nur dann möglich sei, wenn sie auf einer Grundlage des Vertrauens erfolge, für die eine Geste Deutschlands unerläßlich sei. Er wiederholte mehrfach in seiner Rede den Ausdruck, daß es notwendig sei, „de prendre des précautions“. Hinsichtlich der Möglichkeiten einer finanziellen Hilfe gab er sodann dem Finanzminister Flandin das Wort.

Der Finanzminister Flandin gab zunächst einen Überblick über die letzthin geführten Verhandlungen über den Rediskontkredit von 100 Millionen Dollar4. Er bezog sich hierbei auf die Unterredungen, die er mit dem Reichsbankpräsidenten Luther über die augenblickliche Finanz- und Kreditlage in Deutschland geführt habe5. Auf Grund dieser Besprechungen kam er sodann auf die Möglichkeiten einer Deutschland zu gewährenden Hilfe zu sprechen. Er schätzte den Bedarf eines an Deutschland zu gewährenden Kredites auf zwei Milliarden Reichsmark. Seiner Ansicht nach sei ein solcher Kredit nur unter drei Voraussetzungen möglich:

4

Vgl. Dok. Nr. 361, Anm. 3 und Dok. Nr. 385, Anm. 1.

5

S. Dok. Nr. 376, Anm. 2.

1. müßten sich die ausländischen Gläubiger der an Deutschland gegebenen kurzfristigen Kredite einverstanden erklären, mit diesen Krediten stillezuhalten. Denn es sei nicht angängig, daß etwa ein zum großen Teil von Frankreich gegebener Kredit dazu benutzt würde, Abzüge kurzfristiger Kredite aus Deutschland an fremde Gläubiger, beispielsweise amerikanische Banken, abzudecken.

Es sei 2. notwendig, daß Deutschland durch seine eigene Gesetzgebung die Abwanderung deutschen Kapitals ins Ausland verhindert, und es sei 3. erforderlich, daß Deutschland keine Maßnahmen treffe, die auf eine erneute Inflation in Deutschland hinauskämen. In welcher Höhe und in welcher Form auch immer ein Kredit gewährt würde, so sei hierzu unter allen Umständen die Zustimmung der Regierung erforderlich.

Es kämen zwei Wege in Frage: Entweder sofortige Begebung einer internationalen Anleihe oder die Gewährung eines von den Notenbanken an die Reichsbank zu gebenden Rediskontkredites auf drei bis sechs Monate, der auch dann die Auflegung einer internationalen Anleihe zu folgen hätte. Eine solche internationale Anleihe würde unter den jetzigen Verhältnissen nur dann placiert werden können, wenn sie von den einzelnen ausländischen Staaten garantiert würde. Flandin wies besonders darauf hin, daß es sich bei dieser Anleihe nicht darum handle, den Haushalt der öffentlichen Hand in Deutschland in Ordnung zu bringen, sondern daß es sich um eine „appoint monétaire“ handle, die der Reichsbank und durch die Reichsbank der deutschen Wirtschaft zugute zu kommen habe. Die Zeitdauer der Anleihe nähme er auf etwa 10 Jahre an. Der Umstand, daß die Begebung der Anleihe in Frankreich nur mit einer Garantie des französischen Staates möglich sei, führe dazu, gewisse Sicherheitsmaßnahmen (précautions) fordern zu müssen, und zwar gingen diese Sicherheitsmaßnahmen in zweierlei Richtung: Einmal wäre eine Spezialgarantie[1392] für die Anleihe erforderlich. Flandin dachte dabei an die Zölle. Zweitens sei es erforderlich, Maßnahmen dagegen zu ergreifen, daß sich die Irrtümer einer fehlerhaften Kapital-Investierung in Deutschland wiederholten. Es sei infolgedessen eine gewisse Kontrolle erforderlich, in welcher Weise die Anleihe zur Verwendung käme. Genauere Angaben über Ausmaß und Form dieser Kontrolle machte Flandin nicht, sondern gebrauchte nur den Ausdruck, daß sich „des combinaisons pratiques“ finden lassen würden und erwähnte bei dieser Gelegenheit auch die BIZ.

Der Reichskanzler ging in seiner Erwiderung kurz auf die Flandin’schen Ausführungen ein. Er führte aus, daß auch er der Ansicht sei, daß mit der Begebung einer internationalen Anleihe Hand in Hand ein Abkommen mit den Gläubigern der kurzfristigen, nach Deutschland gegebenen Auslandskredite gehen müsse. Dies sei auch bereits durch Privatverhandlungen in die Wege geleitet. Auch die von Flandin gewünschte Verordnung gegen die Kapitalflucht sei vom Kabinett bereits beschlossen. Hinsichtlich der Verpfändung der Zölle führte der Kanzler aus, daß eine Bindung durch den Youngplan vorliege und daß eine weitere Verpfändung ohne Zustimmung der am Youngplan beteiligten Mächte nicht möglich sei6. Er erwähnte bei dieser Gelegenheit, daß der von den französischen Ministern bei ihren Ausführungen gelegentlich hervorgehobene schlechte Stand der Younganleihe7 zum Teil auf die Form zurückzuführen sei, in der seinerzeit die Young-Anleihe ausgegeben sei8.

6

Vgl. Anlage VII zum Haager Abkommen vom 20.1.30 (RGBl. 1930 II, S. 191 ).

7

Vor der Schließung der dt. Börsen am 13.7.31 war die Younganleihe am 10.7.31 in Berlin mit 67,25 notiert worden (DAZ Nr. 309–310 vom 11.7.31).

8

Vgl. dazu Dok. Nr. 36.

Der Reichskanzler betonte hierbei, daß jede vom Ausland gewährte Kredithilfe zur Konsolidierung der Kredite der öffentlichen Hand verwendet werden würde und daß diese Erleichterung naturgemäß wiederum der Wirtschaft zugute kommen müsse. S. habe das Reich die erste Erleichterung aus dem Hoover-Plan dazu benutzt, einen kurzfristigen, dem Reich von den deutschen Banken gewährten Kredit abzudecken und diese Summe hierdurch der deutschen Wirtschaft wieder zuzuführen.

Auf die Zwischenfrage Flandins, wie hoch die augenblickliche kurzfristige Verschuldung des Reiches, der Länder und Gemeinden in Deutschland sei, wurde erwidert, daß die kurzfristige Schuld des Reiches rd. 1½ Milliarden einschließlich der 400 Millionen Reichswechsel, die der Länder und Gemeinden rd. 2½ Milliarden Mark betrage, wovon der größere Teil auf Inlandsschulden entfalle.

Der Ministerpräsident Laval führte daraufhin in eingehender Darlegung aus, daß, wie er eingangs bereits betont habe, jede finanzielle Hilfe Frankreichs nicht nur von finanziellen Sicherheitsmaßnahmen abhänge, sondern ganz allgemein auf einer Befriedigung der Atmosphäre in den Beziehungen zwischen beiden Nationen beruhen müsse. Er führte sodann die einzelnen Punkte auf, die bisher eine Störung dieser Atmosphäre hervorgerufen hätten. Er erwähnte hierbei wiederholt und ausdrücklich die Zollunion, den Panzerkreuzer9, den[1393] Korridor, die Stahlhelm-Kundgebungen und die Einstellung der Nationalsozialisten. Er sehe ohne weiteres die Schwierigkeiten ein, die dem Reichskanzler bei diesen Fragen gegenüber der deutschen Bevölkerung entstehen könnten. Er betonte aber gleichzeitig die Schwierigkeiten, die der Französischen Regierung ohne eine ausreichende Befriedigung der Atmosphäre hinsichtlich all dieser streitigen Fragen erwachsen würden. Er brächte daher den Gedanken eines politischen Moratoriums in Vorschlag und erklärte in sich wiederholenden Wendungen, daß es darauf ankomme, eine Formel zu finden, die für Deutschland noch erträglich sei und für Frankreich die Möglichkeit der Begebung der vom Minister Flandin vorgeschlagenen Anleihe biete. Er erwähnte hierbei die in seiner persönlichen Unterhaltung mit dem Reichskanzler von diesem gemachte Anregung, ein solches Moratorium für ein Jahr eintreten zu lassen.

9

Vgl. Dok. Nr. 351, Dok. Nr. 356 und Dok. Nr. 362.

Der Reichskanzler schloß sich in seiner Erwiderung der Betonung der Schwierigkeiten an, die in der Formulierung einer für beide Teile annehmbaren Erklärung lägen. Er betonte, daß eine solche Formel die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Kooperation und eines freundschaftlichen Verhältnisses zwischen beiden Ländern zum Ausdruck bringen müsse. Er wies aber auf die Schwierigkeiten hin, die eine Einbeziehung der einzelnen Fragen in diese Formel haben könne. Hinsichtlich der Zollunion führte er insbesondere aus, daß die Möglichkeit bestände, in einen größeren Rahmen deutsch-französische Wirtschaftsbeziehungen einzubeziehen.

Der Ministerpräsident Laval schlug daraufhin vor, daß Berthelot den Versuch machen solle, eine solche Formel auszuarbeiten und erklärte sich auf Vorschlag des Reichskanzlers damit einverstanden, daß die Besprechung über die Einzelprobleme und die zu vereinbarende Formel am Sonntagnachmittag fortgesetzt werden solle.

Der Außenminister Briand wies zum Schluß in eindringlichen Worten darauf hin, daß der Wunsch nach einer Verständigung in allen Teilen des französischen Volkes lebendig sei und daß die Presse auf beiden Seiten oft ein falsches Bild der wirklichen Volksmeinung gebe. Der europäische Friede sei nur auf der Grundlage einer echten und wahrhaften Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich möglich. Wenn je, so sei jetzt die Stunde für eine solche Verständigung gekommen.

Es wurde beschlossen, am Sonntag um 10 Uhr die Besprechung über die Finanzprobleme mit den übrigen beteiligten Mächten stattfinden zu lassen und am Nachmittag die deutsch-französischen Besprechungen fortzusetzen. Sodann einigte man sich auf das aus der Anlage ersichtliche Presse-Kommuniqué10.

10

Den frz. Text des Kommuniqués teilte Botschafter v. Hoesch dem AA in dem Telegramm Nr. 783 vom 18.7.31 mit (Nachl. Pünder Nr. 88, Bl. 192); WTB veröffentlichte das Kommuniqué in Nr. 1511 vom 18.7.31 (R 43 I /315 , Bl. 133; auch in Schultheß 1931, S. 376). StS v. Bülow und Botschafter v. Hoesch unterrichteten das AA, die Rkei und das RFMin. im Telegramm Nr. 784 vom 18.7.31 über den Verlauf der Besprechung (Nachl. Pünder Nr. 88, Bl. 193–195). Vgl. Brüning, Memoiren, S. 331 f.; Curtius, Sechs Jahre Minister, S. 219 f.; Schmidt, Statist auf diplomatischer Bühne, S. 218–220.

Paris, den 18. Juli 1931

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