Text
[XIX] Einleitung
Aus den Akten der Reichskanzlei allein kann die Geschichte der beiden Kabinette Wirth nicht dargestellt werden: sie enthüllen nur einen Bruchteil des Gesamtbildes, das die Politik dieser Zeit darbietet1. Im folgenden soll daher auch nicht der Versuch unternommen werden, die Politik der Kabinette Wirth als Ganzes zu schildern, sondern es soll nur ein Leitfaden durch die Akten der Reichskanzlei gegeben werden.
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Eine Gesamtdarstellung auf breiter Quellengrundlage – ausgewertet sind u. a. auch die im Deutschen Zentralarchiv in Potsdam verwahrten Akten des Büros des Reichspräsidenten und einzelner Ministerien sowie Bestände der Länderakten – liegt zur Zeit der Drucklegung bereits vor: Ernst Laubach, Die Politik der Kabinette Wirth 1921/22.