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6. Anträge der bayerischen Staatsregierung zum Entwurf des Reichswehrgesetzes18.
Der Reichswehrminister teilte mit, daß die Angelegenheit wohl als erledigt angesehen werden könne, nachdem auch im Reichsrat die Bayerische Regierung dem Entwurf zugestimmt habe19.
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Anschließend gelangte der Entw. eines Wehrgesetzes am 19. 1. an den RT; s. dazu RT-Drucks. Nr. 1330, Bd. 365. Zum endgültigen Text des Wehrgesetzes s. RGBl. 1921, S. 329 u. 960.