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1. [Herstellung der deutschen Gegenvorschläge]
Graf Bernstorff teilt mit, daß die in der Geschäftsstelle vereinigten Sachverständigen die Herstellung des Gegenentwurfs innerhalb der 14tägigen Frist für unmöglich halten und ein Ersuchen um Fristverlängerung anregen. Das Kabinett beschließt, mit einem Ersuchen um Fristverlängerung nicht jetzt, sondern, wenn es trotz angestrengtester Zusammenarbeit überhaupt notwendig wird, erst am Schlusse der Frist hervorzutreten. Zunächst sollen die Territorialfragen bearbeitet werden.