1.154.1 (ma32p): Entwurf einer Verlautbarung über das Ergebnis der Länderbesprechung.

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Text

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Entwurf einer Verlautbarung über das Ergebnis der Länderbesprechung.

Es wurde der anliegende Entwurf einer Verlautbarung1 besprochen.

1

Anliegend der weitgehend fertiggestellte Entwurf eines Kommuniqués über das Ergebnis der Länderkonferenz (R 43 I /1427 , Bl. 154–157).

Der Reichswirtschaftsminister teilte mit, daß Bayern und Württemberg schwere Bedenken in Absatz 1 von I: „Verhältnis zwischen Reich und Ländern“ gegen den Ausdruck „Stärkung der Reichsgewalt“ geäußert hätten2. Von verschiedenen Seiten sei vorgeschlagen, folgende Fassung zu wählen:

2

Der erste Absatz von Abschnitt I des beiliegenden Kommuniqué-Entwurfs lautet: „Reichsregierung und Ländervertreter sind der Auffassung, daß die Weimarer Regelung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern unbefriedigend ist und einer grundlegenden Reform bedarf. Wenn auch darüber, ob die Reform die unitarischen oder die föderativen Kräfte stärken soll oder welche Vereinigung beider Kräfte in neuer Form möglich ist, eine Übereinstimmung nicht erzielt werden konnte, so bestand doch darüber Einigkeit, daß eine Stärkung der Reichsgewalt notwendig ist.“ (Hervorhebung vom Bearbeiter).

„Es besteht ferner darüber Einigkeit, daß eine starke Reichsgewalt nötig ist“.

Der Reichsminister des Innern sprach sich für diese Fassung aus.

Das Reichskabinett schloß sich dieser Auffassung an, da ein Nachgeben Bayerns und Württembergs in diesem Punkte nicht zu erwarten sei3.

3

Siehe Abschnitt I, erster Absatz in der Endfassung des Kommuniqés der Länderkonferenz: Dok. Nr. 398.

Zu Ziffer 3 von I4 wurde es als erwünscht bezeichnet, daß der Reichskanzler ausdrücklich bei Verlesung des Kommuniqués darauf hinweise, daß der Artikel 18 der Reichsverfassung natürlich unberührt bleibe.

4

Siehe Abschnitt I, Ziffer 3 in der Endfassung: Dok. Nr. 398.

[1232] Es wurde ferner zu II Ziffer 15 ein Hinweis des Reichskanzlers als erwünscht bezeichnet, daß das Wort „Verwaltungsbereiche“ auch die Justizverwaltung umfasse6.

5

Siehe Abschnitt II, Ziffer 1 in der Endfassung: Dok. Nr. 398.

6

Die hier gewünschten zusätzlichen Erklärungen gab RK Marx bei der Verlesung des Kommuniqués in der Nachmittagssitzung der Länderkonferenz am 18. 1. ab. Siehe: Länderkonferenz am 16., 17. und 18. Januar 1928 im Kongreßsaal des Reichskanzlerhauses, S. 128 f.

Zu II 2 sprach sich der Reichsminister des Innern ausdrücklich gegen die dort vorgesehene Schiedsinstanz aus.

Eine eingehende Aussprache entstand sodann über die Zusammensetzung des Ausschusses, der die Lösung des Gesamtproblems vorbereiten solle7.

7

Siehe dazu Dok. Nr. 395, dort insbes. Anm. 7.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, einen Beschluß des Reichskabinetts nicht mitmachen zu können, wonach der Reichsratsausschuß für Verfassung und Geschäftsordnung gewählt werde. Er habe in seiner Auffassung volle Unterstützung von Reichsminister Dr. Stresemann. Die Deutsche Volkspartei könne ein Überstimmen in diesem Punkte nicht hinnehmen und sei bereit, notfalls die Konsequenzen zu tragen.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er diese Bedenken durchaus teile.

Der Reichsminister des Innern vertrat die Auffassung, daß man jedenfalls den Reichsrat nicht werde hindern können, sich mit den Fragen zu befassen.

Der Reichskanzler gab der Auffassung Ausdruck, daß in dem Ausschuß unabhängige Mitglieder vertreten sein müßten.

Es wurde schließlich im wesentlichen darüber Übereinstimmung erzielt. daß der Ausschuß zu gleichen Teilen aus Vertretern der Reichsregierung und aus Vertretern der Länder bestehen solle. Den Vorsitz im Ausschuß solle der Reichskanzler haben. Der Ausschuß müsse das Recht der Zuwahl erhalten8.

8

Fortsetzung der Beratungen über das Kommuniqué der Länderkonferenz: Dok. Nr. 397.

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