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[423]2. [Arbeitszeit in Bäckereien]
Die Einbringung des im Reichsarbeitsministerium ausgearbeiteten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der Verordnung über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien in den Staatenausschuß wird genehmigt2.
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GesEntw. und Begründung in R 43 I/1349, S. 439-446; nach der ersten Lesung in der NatVers am 2.10.1919 (NatVers Bd. 329, S. 2829 ff. ) wurde der GesEntw. an den 7. (sozialpolitischen) Ausschuß überwiesen und blieb unerledigt.