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5. [Richtlinien für die deutschen Friedensunterhändler]
Kriegsminister Reinhardt bittet, aus den Richtlinien für die Friedensunterhändler die Abschaffung der Zwangsdienstpflicht7 wieder zu streichen. Das[228] Kabinett beschließt jedoch, es dabei zu belassen, daß diese Forderung als gegenseitige und allgemeine von deutscher Seite aufgestellt werden soll.