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1. Außerhalb der Tagesordnung: Deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen.
Auf Anregung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft erörterte das Kabinett die Frage, welche Weisung der Deutschen Delegation für die deutsch-französischen Handelsvertragsverhandlungen in der Frage der von Frankreich bisher aufrechterhaltenen Differenzierung Deutschlands bezüglich der Zulassung zum Handel mit den französischen Kolonien Indochina und Marokko1 zu erteilen sei.
Das Kabinett war der Auffassung, daß in erster Linie eine Beseitigung jeder Diskrimination Deutschlands in den französischen Kolonien anzustreben sei. Sollte dieses Ziel sich im Provisorium noch nicht erreichen lassen, so soll die Delegation im Provisorium auf der Festlegung solcher Bestimmungen bestehen, die Deutschland spätestens binnen eines Jahres ohne weiteres die Meistbegünstigung für diese Kolonien verschaffen. Im Falle der Ablehnung dieser deutschen Forderung würde die Reichsregierung auch die Ergebnislosigkeit der jetzigen Vertragsverhandlungen in Kauf nehmen.
Das Kabinett war sich jedoch darüber einig, daß dieser starre Standpunkt vor einem etwaigen Scheitern der Vertragsverhandlungen nochmals überprüft werden könne, wenn die Franzosen zwar die Meistbegünstigung für den Schiffs- und Warenverkehr zugestehen wollen und sich einstweilen nur gegen die Einräumung eines deutschen Niederlassungsrechts in den genannten Kolonien sperren2.
Fußnoten
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Siehe dazu: ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 10 und 19.