Text
Luftfahrtverhandlungen.
Der Reichsverkehrsminister erstattete Bericht über den Stand der Verhandlungen1.
Der Reichskanzler stellte zur Erwägung, ob man statt der bisherigen Verhandlungen, wobei von den Delegationen um jeden einzelnen technischen Punkt gekämpft werde, nicht besser den diplomatischen Weg von Kabinett zu Kabinett einschlagen solle.
Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, die Formulierung müsse letzten Endes doch von den technischen Delegierten vorgenommen werden, außerdem aber halte auch er es für zweckmäßig, auf diplomatischem Wege auf Abschluß der Verhandlungen zu drängen und sagte zu, dies in geeigneter Weise zu veranlassen2.
Der Reichswehrminister legte den unveränderten Standpunkt seines Ressorts dar, nach dem jede Einschränkung des Sportfluges für Reichswehrangehörige als über den Friedensvertrag von Versailles hinausgehend abzulehnen sei3.
Das Kabinett entschied gegen die Stimme des Reichswehrministers, daß die Delegation gemäß dem Vorschlage des Reichsverkehrsministers vom 20. März 1926 anzuweisen sei, nämlich:
1. | Die restlichen zivilen Punkte sind so schnell wie möglich zu klären und zu formulieren. |
2. | In den die Reichswehr berührenden Fragen ist eine bestmögliche Formulierung zu erstreben.[1228] |
3. | Die Gesamtformulierung des Notenwechsels ist „ne varietur“ abzuschließen und dem Reichskabinett zur Annahme oder Ablehnung des Ganzen vorzulegen4. |
Das Reichskabinett trat hierauf in eine Ministerbesprechung ein.
[…]5
Fußnoten
- 2
Entsprechende Vorstellungen werden von Botschafter v. Hoesch bei einer Unterredung mit Massigli am 25. 3. erhoben. S. den Bericht des Botschafters vom 27. 3. in: ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 184.
- 3
Vgl. Dok. Nr. 309, P. 1, dort auch Anm. 7.
- 5
Die in der Vorlage hier befindliche Anwesenheitsliste der Ministerbesprechung ist an die Spitze des Dokuments gerückt.