2.26.5 (vsc1p): 5. Zulagen und Vergütungen für nebenamtliche Tätigkeit der Beamten.

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5. Zulagen und Vergütungen für nebenamtliche Tätigkeit der Beamten.

Der Reichsminister der Finanzen nahm Bezug auf die schriftliche Vorlage vom 13. Dezember 1932 – Rk. 11980 – betreffend Aufstellung des Haushaltsplans für 1933 soweit Zulagen und Vergütungen für nebenamtliche Tätigkeit der Beamten in Frage kommen10. Er regte an, daß der Reichsminister des Innern zusammen mit Herrn Reichsminister Dr. Popitz versuchen möchten, einheitliche Grundsätze für Reich und Preußen in der Zulagenfrage aufzustellen, mit dem Ziele, zu einer starken Einschränkung der bisherigen Übung zu gelangen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß er in der Frage grundsätzlich anderer Meinung sei wie der Reichsminister der Finanzen. Die Besoldungsverhältnisse der Ministerialbeamten seien ohnehin unzulänglich genug. Man solle das Zulagensystem für Nebenleistungen daher eher ausbauen als beschränken.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß er gleichfalls der Meinung sei, daß gerade die Referenten in der Ministerialinstanz unzulänglich besoldet würden, daß er aber das Zulagensystem, so wie es sich jetzt in der Praxis herausgebildet habe, für verfehlt halte. So wie die Dinge jetzt lägen, hänge es mehr oder weniger vom Zufall ab, ob ein Sachbearbeiter eine Zulage erhalte oder nicht. Darin liege eine große Ungerechtigkeit, die auf die Dienstfreudigkeit der beteiligten Beamtengruppe keineswegs fördernd, eher sogar hemmend wirke.

Der Reichsminister des Innern erklärte sich zu der vorgeschlagenen Zusammenarbeit mit Reichsminister Dr. Popitz bereit, mit dem Hinzufügen, daß er sich vorbehalten möchte, den Kreis der mit der Prüfung der Frage zu betrauenden Reichsminister zu erweitern. Er werde versuchen, auf Grund einer möglichst eingehenden Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse in den einzelnen[121] Ministerien bald zu festen Vorschlägen zu kommen. Erwünscht sei es ihm aber, schon heute die Meinung des Reichskabinetts zu einigen grundsätzlichen Fragen kennen zu lernen. Nach seiner Meinung müsse vor allen Dingen dafür gesorgt werden, daß die Beamten der Hoheitsverwaltungen nicht schlechter gestellt würden als die Beamten der Wirtschaftsverwaltungen. Ferner halte er es nicht für angängig, die Zulagen schematisch in allen Fällen zu beseitigen. Es gebe Verhältnisse, die sich durch jahrelange Übung herausgebildet hätten, an denen man jetzt unmöglich etwas ändern könne; z. B. beziehe ein Sachbearbeiter im Reichsministerium des Innern schon seit dem Bestehen des Bundesrats eine Nebenvergütung für die Abfassung der Niederschriften über die Sitzungen des Reichsrats; ferner könne man z. B. dem Sachbearbeiter, der mit der Prüfung der Schmutz- und Schundschriften beauftragt sei, nicht zumuten, auf die ihm bisher gewährte Zulage zu verzichten, da man sonst einen geeigneten Sachbearbeiter für die ihm obliegende unerquickliche Tätigkeit nicht finden könne; ferner müßte für die richterliche Tätigkeit, die von verschiedenen Beamten im Nebenamt vorgenommen werde, auch in Zukunft eine besondere Vergütung gezahlt werden, da man sonst für diese nebenamtliche richterliche Tätigkeit geeignete Beamte nicht finden würde.

Reichsminister Dr. Popitz erklärte sich gleichfalls bereit, sich an der Vorprüfung der zur Erörterung stehenden Frage im kleinen Kreise aktiv zu beteiligen. Auch er hielt zur Klärung der Dinge eine gründliche Sammlung von Material für erforderlich. Die Verhältnisse, die sich in den preußischen Ministerien im Laufe der Zeit herausgebildet hätten, seien auf die Dauer kaum haltbar. Es gäbe in manchen preußischen Ministerien kaum einen Ministerialrat, der ohne Zulagen sei. Man habe, ausgehend von der Unzulänglichkeit der Besoldung der Ministerialräte, offenbar geradezu Möglichkeiten für die Gewährung von Zulagen systematisch konstruiert.

Der Reichskanzler stellte die Zustimmung des Reichskabinetts zu der Betrauung von Reichsminister Dr. Bracht und Reichsminister Dr. Popitz mit der Aufgabe der Vorprüfung der Verhältnisse und der Ausarbeitung von einheitlichen Vorschlägen für Reich und Preußen fest. Es müsse eine Klärung herbeigeführt werden zwischen Zulagen, die berechtigt und solchen, die mißbräuchlich gewährt würden. Abgelehnt werden müsse ein System, bei welchem Nebeneinnahmen konstruiert würden, nur um möglichst vielen Beamten eine Zulage zukommen zu lassen. Andererseits müsse er sich gegen jede Gleichmacherei aussprechen.

Fußnoten

10

Der Vorlage lag ein Rundschreiben des RFM vom 18.11.1932 zugrunde, in dem der Minister an die Grundsätze des Haushalts- und des Beamtenrechts erinnerte, die es zusammen mit der Finanzlage unabweisbar machten, die Zulagen und Vergütungen für Nebentätigkeiten von Beamten „auf das schärfste nachzuprüfen“. „Die von grenzenloser Not bedrängte Volksgesamtheit [habe] schon für manche berechtigte Besonderheiten des Beamtentums wenig Neigung, sicher aber kein Verständnis dafür, wenn einzelnen Beamten dafür zusätzliche Zahlung gewährt wird, daß sie durch den Einsatz ihrer gesamten Arbeitskraft einer allgemeinen Grundpflicht des Berufsbeamten entsprechen.“ (R 43 I /2639 , Bl. 56–59). Vom RKab. erbat der RFM jetzt einen Grundsatzbeschluß, daß – vorbehaltlich der Regelung im einzelnen – die Nebeneinnahmen weitgehend wegfielen und daß die betroffenen Beamten sich auf diese Kürzung einzustellen hätten (ebd., Bl. 60).

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