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3. Zuweisung von Kartoffeln, Kohle und Benzin für die Reichswehr.
Das Kabinett beschließt, daß die Reichswehrtruppen mit Kohle in gleicher Weise wie lebenswichtige Betriebe zu versorgen sind.
In der Kartoffelfrage soll dem Vorschlage des Ministerialdirektors Dr. Schultz im Reichsschatzministerium entsprechend abgewartet werden, welche Wirkungen die zur Zeit vorgenommenen Ausgleichsmaßnahmen11 haben werden.
Der Reichswehrminister betont, daß mit Rücksicht auf die mangelhafte Versorgung der Reichswehr mit Benzin auch die allernotwendigsten Übungsfahrten nicht mehr vorgenommen werden könnten und somit die Ausbildung des Personals völlig lahm liege. Die militärischen Stellen könnten keine Garantie mehr übernehmen, daß bei Stillegung des Eisenbahnverkehrs eine andere Transportmöglichkeit zur Verfügung stehe. Es wird beschlossen, die Angelegenheit in einer der nächsten Kabinettssitzungen in Gegenwart des Reichswirtschaftsministers weiter zu erörtern12.