1.8 (ma32p): Nr. 250 Vermerk des Ministerialdirektors v. Hagenow über eine Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern des Deutschen Beamtenbundes am 18. Juni 1927

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[798] Nr. 250
Vermerk des Ministerialdirektors v. Hagenow über eine Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern des Deutschen Beamtenbundes am 18. Juni 1927

R 43 I /2568 , Bl. 210

[Notlage der Beamtenschaft; Besoldungsreform1.]

Der Herr Reichskanzler empfing am 18. Juni 1927 Vertreter des Deutschen Beamtenbundes: Flügel, Lenz, Winters und Kugler. Herr Flügel trug dem Herrn Reichskanzler die Notlage der Beamtenschaft vor und brachte zum Ausdruck, daß es im dringenden Staatsinteresse gelegen sei, die wirtschaftliche Notlage der Beamtenschaft alsbald zu beheben. Ein großer Teil der Beamtenschaft sei verschuldet. Die bisher unantastbare Unbestechlichkeit des Berufsbeamten gerate zudem in Gefahr, wenn nicht alsbald geholfen werde. Es sei deshalb dringend geboten, daß in allerkürzester Zeit etwas geschehe. Die beabsichtigte Reform des Besoldungsgesetzes, dessen Mängel auch von der Beamtenschaft anerkannt würden, werde voraussichtlich zu lange Zeit in Anspruch nehmen, da hierbei alle grundsätzlichen Probleme zur Erörterung kommen müßten. Der Herr Reichskanzler, der den Herren des Beamtenbundes für ihr Erscheinen dankte, erwiderte, daß der Reichsregierung die Notlage der Beamtenschaft wohl bekannt sei. Die Reichsregierung habe sich daher schon in mehreren Besprechungen mit der Frage der Besoldungserhöhung beschäftigt, sei aber hierbei zu der Auffassung gelangt, daß es zur Zeit mit Rücksicht auf die Finanzlage des Reichs nicht möglich sei, schon alsbald eine Erhöhung eintreten zu lassen. Auf Grund der gestrigen Beratungen im Kabinett – eine Pressemitteilung werde heute erscheinen2 – sei man entschlossen, die neue Besoldungsreform – die Vorarbeiten dazu seien schon lange im Gange – mit Wirkung vom 1. Oktober in Kraft treten zu lassen. Es sei aber nicht möglich, das neue Gesetz in der gegenwärtigen Tagung dem Reichstag zugehen zu lassen; man beabsichtige, es im Herbst der gesetzgebenden Körperschaft vorzulegen.

[799] Herr Flügel bat im Hinblick auf die Erklärung des Herrn Reichskanzlers, doch zu prüfen, ob es nicht denkbar sei, schon jetzt zwecks Beseitigung der besonderen Notlage eine Zwischenregelung zu treffen, da in sehr vielen Beamtenkreisen die größte Not herrsche und man daher kaum bis zum Herbst warten könne. Der Herr Reichskanzler sagte zu, mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen nochmals Rücksprache zu halten3.

Die Frage der Vertreter des Deutschen Beamtenbundes, ob in der Presse eine Mitteilung über den Empfang der Beamtenvertreter gebracht werden könne, wurde vom Herrn Reichskanzler bejaht.

H[a]g[enow] 18. 6.

Fußnoten

1

Am 17.6.27 hatte MinR Vogels vermerkt, daß der Vors. des Dt. Beamtenbundes, Flügel, fernmündlich folgendes mitgeteilt habe: „Pressemitteilungen zufolge werde die Frage der Beamtenbesoldungsreform in der heutigen Kabinettssitzung [siehe Dok. Nr. 248, P. 6] erörtert werden. Der Herr Reichskanzler habe sich bereit erklärt, die Leitung des Deutschen Beamtenbundes morgen 18. 6. vormittags zu empfangen, also erst nach der Kabinettsberatung. Die Leitung des Deutschen Beamtenbundes lege größten Wert darauf, daß das Kabinett noch vor seiner Befassung mit der Angelegenheit darüber unterrichtet sei, daß der Deutsche Beamtenbund den nach Äußerungen des Reichsministers der Finanzen für das Inkrafttreten der Besoldungsreform in Aussicht genommenen Termin vom 1. Oktober dieses Jahres für zu spät halte. Die Erregung der Beamtenschaft sei angesichts der katastrophalen finanziellen Notlage, in welcher sie sich wegen des Hinauszögerns der Besoldungsreform befinde, ungeheuer groß und die Mitgliederschaft drohe dem Einfluß der Leitung zu entgleiten. Es bestehe die große Gefahr, daß sich der Unwille der Beamtenschaft in Formen Luft mache, für die die Leitung des Deutschen Beamtenbundes die Verantwortung nicht übernehmen könne. Herr Flügel bat, daß dies dem Herrn Reichskanzler noch vor der Kabinettssitzung als förmlicher Wunsch des Deutschen Beamtenbundes mitgeteilt werde.“ (R 43 I /2568 , Bl. 209).

2

Siehe Dok. Nr. 248, P. 6, dort auch Anm. 22.

3

Hierzu vermerkte StS Pünder am 20. 6.: „Der Herr Reichskanzler erwähnte heute, daß er seine obige Zusage betr. weiterer Besprechung mit dem Herrn Reichsfinanzminister nur auf Sonderfürsorge in Notfällen bezogen wissen wollte, nicht auf allgemeine Maßnahmen.“ (R 43 I /2568 , Bl. 210).

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