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4. Außerhalb der Tagesordnung: Spanischer Handelsvertrag.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bat, die Frage der Kündigung des spanischen Handelsvertrags möglichst bald im Kabinett zu behandeln3. Denke man überhaupt an eine Kündigung des spanischen Handelsvertrages, so müsse diese alsbald erfolgen, wenn damit ein Druck auf Spanien ausgeübt werden solle. Die Entscheidung des Kabinetts sei auch besonders eilig, weil am Montag, den 27. Oktober, in Frankfurt eine Tagung der Weininteressenten stattfinde, bei der zu der Haltung der Reichsregierung gegenüber dem spanischen Handelsvertrag Stellung genommen werden solle.
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Vgl. das Rundschreiben des REM vom 2. 10. (Dok. Nr. 315, Anm. 9). – Mit Telegramm vom 22. 10. an den RK beantragte der bayer. MinPräs. Held die sofortige Kündigung des vorläufig in Kraft gesetzten Handelsabkommens mit Spanien, da die Lage des Weinbaus sich wegen der ungenügenden Zollsätze ständig verschlechtere und eine Beschlußfassung über die Ratifizierung sich infolge der Reichstagsauflösung (am 20. 10.) erheblich verzögere (R 43 I/1117, Bl. 123).
Es wurde beschlossen, die Angelegenheit am Mittwoch, den 29. Oktober, im Kabinett zu behandeln4.