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7. Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzabkommen zu dem Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland.
Ministerialdirektor Dr. Ritter führte aus, die Handelsvertragsverhandlungen mit Finnland seien entsprechend dem Beschlusse des Reichskabinetts zum Abschluß gelangt. Er bat um formelle Einverständniserklärung mit dem Gesetzentwurf.
Das Reichsministerium war mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzabkommen zu dem Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland einverstanden14.
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Der GesEntw. enthielt im wesentlichen eine Herabsetzung des Butterzolls von 50 RM nach dem 1.1.34 auf 40 RM und nach dem 1.1.36 auf 30 RM für einen Doppelzentner. Der Zoll für Zeitungspapier sollte 5 RM je Doppelzentner betragen (RT-Drucks. Nr. 1490, Bd. 438). Da im Handelspolitischen Reichstagsausschuß Vorwürfe gegen das AA vorgebracht wurden, weil auf die deutschen Molkereierzeugnisse nicht genug Rücksicht genommen worden war, wurde der GesEntw. erst während des Kabinetts Brüning angenommen und am 26.7.30 veröffentlicht (RGBl. II, S. 993). Siehe dazu Dok. Nr. 467, P. 5.