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8. Amnestie (außerhalb der Tagesordnung).
Der Reichsminister der Justiz berichtete, daß er die bestimmte Mitteilung erhalten habe, die Sozialdemokratie werde nunmehr die Forderung nach Einbebeziehung der Zuchthausstrafe in die Amnestie12 fallenlassen. Er bitte daher um die Ermächtigung, die Vorlage dem Kabinett einzubringen13.
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Vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 119.
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Es muß heißen: dem RR einzubringen. Am gleichen Tage leitet der RJM den GesEntw. dem RR (RR-Drucks. Nr. 120, Bd. 1925, II) und am 21. 7. dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 1228, Bd. 403). Nach sechsmaliger Beratung im Rechtsausschuß des RT, der wesentliche Änderungen beschließt (RT-Drucks. Nr. 1401, Bd. 404), nimmt der RT das „Gesetz über Straffreiheit“ am 12. 8. an (RT-Bd. 387, S. 4434). Die Verkündung erfolgt am 17.8.25 (RGBl. I, S. 313).
Die Ermächtigung wurde erteilt.