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5. Verhalten der Reichsregierung gegenüber dem Reichstag.
Der Reichskanzler führte aus, daß nach seiner Auffassung materiell keine Veranlassung zur Abgabe einer besonderen Regierungserklärung vor dem Reichstag bestehe. Die Sachlage sei vielleicht dann anders, wenn schon ein Ergebnis der Pariser Verhandlungen vorläge. Er glaube auch nicht, daß die Opposition im Reichstag die Abgabe einer Regierungserklärung wünsche oder erwarte. Gelegenheit zur Abgabe einer Erklärung sei bei der demnächstigen Beratung des Etats des Reichsministeriums, des Reichskanzlers und der Reichskanzlei im Reichstag gegeben.
Das Reichskabinett stimmte den Ausführungen des Reichskanzlers zu, daß keine neue Regierungserklärung vor dem Reichstag abzugeben sei3.
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Vgl. dazu die Debatte im Plenum des RT am 23.4.29 mit den Ausführungen des Grafen Westarp und des RK (RT-Bd. 424, S. 1613 und 1615).