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6. [Verbindlichkeiten des Reichs aus dem Krieg]
Wegen der mangelnden Übersicht über die Verbindlichkeiten, die für das Reich noch aus Verträgen aus Anlaß des Krieges laufen, wird auf Antrag des Reichsministers Dernburg beschlossen: sämtliche Reichsministerien sollen ersucht werden, die Verbindlichkeiten anzugeben, die sie und die ihnen unterstellten Kriegsgesellschaften noch aus den aus Anlaß des Krieges geschlossenen Verträgen, namentlich aus der Vergebung von Lieferungen, laufen haben.
Reichsminister Gothein macht Mitteilungen über die erfolgreichen Bestrebungen[323] des Reichsschatzministeriums, die Forderungen wegen aufgelöster Heeresverträge herunterzudrücken7.
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Eine Übersicht über die Verbindlichkeiten des Reichs aus Anlaß des Krieges oder Angaben dazu von den verschiedenen Reichsressorts sind in den Akten der Rkei ebensowenig zu ermitteln wie der Text der Mitteilungen RSchM Gotheins.