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4. Kreditgewährung an die Zeitungsverleger.
Das Kabinett nimmt Kenntnis davon, daß zwischen den beteiligten Ressorts eine Einigung stattgefunden hat39. Die Kredite werden nochmals gewährt, doch soll eine Wiederholung nicht stattfinden40.
- 39
Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 40, P. 3. Am 6.9.23 war der TOP in der KabS. um 18 h abgesetzt worden, da der RK nicht anwesend war.
- 40
Durch diese Kredithilfe betrachtete der RArbM die Forderung der Zeitungsverleger vom 18.8.23 auf Unterstützung des Reichs bei Lohnauseinandersetzungen mit den Gewerkschaften für erledigt (R 43 I/2466, Bl. 92). Zur erneuten Kreditforderung s. Dok. Nr. 144, P. 2; vgl. auch Dok. Nr. 71, P. IV , 4; V.