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3. Erhöhung der Umsatzsteuer zu Gunsten des besetzten Gebiets.6.
Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß zunächst eingehende Ressortbesprechungen über diese Frage erforderlich seien7.
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Am 6. 5. vermerkt Wienstein: Der Plan einer Erhöhung der Umsatzsteuer um ¼% zugunsten des besetzten Gebiets sei nach Mitteilung des RMinbesGeb. aufgegeben worden; die meisten beteiligten Ressorts hätten sich dagegen ausgesprochen (R 43 I/191, Bl. 413 f.).
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