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2. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten zur Änderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten.
Der Reichsminister der Justiz trug den Inhalt der Vorlage vom 10. X. 1931 […] vor. Er führte unter anderem aus, daß die beteiligten Reichs- und preußischen Ressorts sowie die Reichsbank dem Entwurf zugestimmt hätten13.
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NotVOEntw. und Anschreiben des StS Joël vom 8.10.31 befinden sich in R 43 I/2437, Bl. 230–233.
Das Reichskabinett stimmte dem Entwurf zu14.
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Siehe die NotVO zur Änderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten, vom 10.10.31 (RGBl. I, S. 569).