2.194.1 (bru1p): 1. Agrarfragen.

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1. Agrarfragen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte in Fortsetzung der Verhandlungen des Nachmittags, das Kontingent für Butter würde, wenn es von allen in Frage kommenden Ländern ausgenutzt würde, ein Drittel der gesamten Buttereinfuhr ausmachen.

Die Stimmung in den anderen Berufszweigen gegen die Landwirtschaft müsse nüchtern betrachtet werden. Bisher hätten die Zölle den Landwirten noch keinen Nutzen gebracht.

Die Absperrung des Gefrierfleisches1 habe den Konsum von Schweinefleisch gesteigert. Es sei zu hoffen, daß der Überschuß dadurch aufgezehrt werde.

1

S. Dok. Nr. 190, P. 2, Anm. 12.

Der Butterzoll betrage in der Schweiz 100 frs, in den Vereinigten Staaten 130–147 M. Die radikale Stimmung in der Landwirtschaft wachse, wenn nicht für die Bauernschaft Durchgreifendes geschehe2.

2

Vgl. Dok. Nr. 171, Anm. 9.

[711] Staatssekretär Dr. Trendelenburg wies darauf hin, daß ein Rückgang der Ausfuhr im Werte von 4000.– M nicht nur – wie allgemein angenommen – eine Arbeitskraft, sondern wegen des mehrfachen Umschlages mindestens 2–3 Arbeitskräfte freistelle.

Die Butterfrage werde für die außenhandelspolitische Stellung Deutschlands entscheidend ins Gewicht fallen,

Die Kündigung von Handelsverträgen, in denen der Käsezoll gebunden sei, sei zwar noch nicht verlangt, die Forderung werde aber bestimmt kommen, wenn die Ermächtigung nach dem Antrage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft erteilt werde.

Bei Kasein sei eine Zollerhöhung nicht möglich. Die Verteuerung des Rohstoffes der Industrie würde Zollwünsche der Betroffenen zur Folge haben. Die Zollbewegung würde also auf die Industriezölle übergreifen. Die Folge wäre eine Absperrung Deutschlands vom Weltmarkte.

Die Papierindustrie sei durch den finnischen Vertrag schwer betroffen. Der Absatz von Papierholz stocke bereits. Nun forderten die Waldbesitzer Verwendungszwang für das teure deutsche Holz. Das würde schließlich nur zu einer Vermehrung der Arbeitslosigkeit führen.

Der Reichsminister des Auswärtigen bat, die Forderung auf Erteilung der Ermächtigungen zurückzustellen. Die Lage sei bereits so schwierig, daß weitere Erschwerungen vermieden werden müßten. Der Reichstag würde auch zu dem Beschluß nicht mehr rechtzeitig Stellung nehmen können, wenn er sich am 11. vertagen würde3.

3

Der RT vertagte sich am 12.12.30 bis zum 3.2.31 (RT-Bd. 444, S. 632 ).

Der Reichskanzler führte folgendes aus: Er sei persönlich geneigt, im Februar ein Ermächtigungsgesetz vorzulegen, das die Zollerhöhungen vorsehe. Zur Zeit sei es politisch unmöglich. Auch im Zentrum sei ein großer Teil der Abgeordneten nicht mehr geneigt, Hochschutzzöllen zuzustimmen, wenn von der Landvolkpartei die notwendigste Mitarbeit verweigert würde.

Auf die Dauer sei der Landwirtschaft mit Hochschutzzöllen nicht zu helfen.

Das Institut für Konjunkturforschung bemühe sich stets, bei Erklärungen der Reichsregierung Behauptungen aufzustellen, die mit ihnen im Widerspruch ständen4. Er erwäge, deswegen öffentlich gegen das Institut für Konjunkturforschung Stellung zu nehmen5.

4

Die DAZ Nr. 571–572 vom 9.12.30 brachte einen Artikel über den Bericht des Instituts für Konjunkturforschung zur wirtschaftlichen Entwicklung bis Ende November 1930. Das Blatt zitierte aus dem Bericht, daß der gegenwärtige Konjunkturrückschlag von einer in Dtld kaum jemals erlebten Schwere sei. Die Mitte 1930 sich vereinzelt anbahnende Festigung sei durch die Vertrauenskrise nach der RT-Wahl vernichtet worden. Der Kapitalmarkt verknappe sich wieder, und die Auftragseingänge gingen zurück. Die industrielle Produktion liege um ein Viertel, auf Teilgebieten um beinahe die Hälfte unter der Vorjahrshöhe. 3½ Mio Arbeitnehmer seien arbeitslos. Der Absatz auf dem Binnenmarkt sei weiter gesunken. Der Export sei zwar, saisonalbedingt, gestiegen, nennenswerte Exportfortschritte seien aber wegen der zunehmenden weltwirtschaftlichen Depression nicht zu erwarten. Die Erwerbslosigkeit, die fortschreitenden Lohn- und Gehaltskürzungen und die Einkommensminderung der Unternehmer würden zu einem Rückgang der Kaufkraft führen. Dieser Rückgang würde größer sein, als es der Einkommensminderung entsprechen dürfte; denn starre Ausgaben wie Miete, öffentliche Tarife und Teile der sozialen Belastung würden von dem sinkenden Einkommen einen wachsenden Anteil absorbieren.

5

Eine öffentliche Stellungnahme des RK ließ sich nicht feststellen.

[712] Die Reichsregierung sei im März und April 1930 pessimistisch eingestellt gewesen. Das Institut für Konjunkturforschung habe sich über die Entwicklung der Wirtschaftslage günstiger ausgesprochen.

Der damalige Reichsminister der Finanzen habe auf dieser optimistischeren Beurteilung sein Finanzprogramm aufgebaut. Die Darstellung über die Bedeutung des Goldwertes für die Konjunktur widerspreche den Auffassungen, die von der Reichsregierung vertreten worden seien6.

6

Das Institut hatte in seinem Bericht darauf hingewiesen, daß die Versorgung der Weltwirtschaft mit Gold zurückgegangen sei, es hatte sich aber gegen die Ansicht gewandt, daß die Goldknappheit den Trend der Warenpreise in eine sinkende Richtung gezwungen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschärft und damit zu einer in die Weltwirtschaftskrise mündenden Entwicklung geführt habe. [Diese Ansicht hatte die RReg. in ihrer Verlautbarung vom 30.9.30 über den Wirtschafts- und Finanzplan vertreten (WTB Nr. 1971 in R 43 I /1446 , Bl. 335)]. Das Institut hatte dagegen festgestellt, daß die Korrelation zwischen Goldpreis und Warenpreis sich nur für die langen Konjunkturwellen, die sich über einen Zeitraum von 40–50 Jahren erstrecken, nachweisen ließe, nicht aber für den sich über 7–9 Jahre erstreckenden Konjunkturzyklus gelte (Vierteljahrshefte zur Konjunkturforschung 5. Jahrgang, 1930 Heft 3, Teil A, S. 30–31).

Auch in anderen Beziehungen seien Widerstände zu überwinden. Bei den statistischen Einzelfeststellungen weigerten sich teilweise die Beamten, die tatsächlichen Preise zu ermitteln. Sie suchten den Lebenshaltungsindex künstlich hochzuhalten. Er werde verlangen, daß bei einzelnen Gemeinden Stichproben gemacht würden. Die Offerten des Haushalts müßten im Großhandelsindex berücksichtigt werden. Wenn da nicht Ordnung geschaffen würde, käme keine Ruhe in die Wirtschaft, besonders auch nicht in die Landwirtschaft. Gegenwärtig entsprächen die Indexzahlen den tatsächlichen Preisen bei weitem nicht mehr.

Hier sehe er eine wichtige Aufgabe auch des Preissenkungsausschusses der Reichsregierung. Die Preise der Waren, die von der Landwirtschaft benötigt würden, müßten gesenkt werden, um ihr zu helfen. Lasten- und Zinssenkungen wären weiter zu fördern.

Auf die Dauer würden die Überpreise gegenüber dem Ausland nicht zu halten sein. Die Landwirtschaft müsse gezwungen werden, stärker als bisher ihren Absatz zu organisieren. Er sei bereit, dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in dieser Richtung Vollmachten zu geben. Auch die Zuckerwirtschaft müsse bis Februar in Ordnung gebracht werden, sonst würde sich die Wirtschaftspolitik festfahren7.

7

Vgl. die VO über den Zusammenschluß der Zuckerindustrie vom 27.3.31, RGBl. I, S. 86 .

Wegen der Handelsverträge sehe er nicht so pessimistisch wie das Reichswirtschaftsministerium. Aber auf den Reichsarbeitsminister müsse Rücksicht genommen werden. Die Senkung der Löhne im Ruhrgebiet werde nur unter heftigsten Kämpfen möglich sein8. Würden währenddessen die Butterpreise und andere wichtige Lebensmittelpreise erhöht, so wäre die Arbeit vergeblich. Überhaupt müßten die Maßnahmen der einzelnen Ressorts taktisch aufeinander eingestellt werden. Die gesamte politische Lage und die Lage der einzelnen[713] Ministerien müsse stets berücksichtigt werden. Wegen der Absatzorganisation und der Zuckerwirtschaft werde er mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft noch besonders verhandeln.

8

Die Lohnverhandlungen zwischen dem Zechenverband und den Gewerkschaften im Ruhrbergbau scheiterten am 10.12.30, als die Gewerkschaften die von den Arbeitgebern vorgeschlagene Lohnsenkung um 12% ablehnten (Schultheß 1930, S. 243). Vgl. Dok. Nr. 215.

Der Reichsarbeitsminister erklärte sich ebenfalls gegen die Wünsche des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. Es werde damit gerechnet, daß im Januar 4 Millionen Arbeitslose gezählt würden. Die hohen Zölle für Nahrungsmittel erschwerten die Lage der Verbraucher und könnten allein auch der Landwirtschaft nicht helfen.

Vor dem Kriege wären vom Gesamtbetrage der Wirtschaft 70% auf die Produktion und 30 auf den Handel entfallen. Jetzt wären diese Prozentzahlen 57 und 43. Der Unterschied betrage 6 Milliarden Mark. Diese Bewegung könne nicht weitergehen.

Der Reichsminister des Auswärtigen charakterisierte den Leiter des Instituts für Konjunkturforschung9. Im Grunde taste die Konjunkturforschung nur und könne sich nicht als wissenschaftlich exakte Arbeit gerieren. Die Wirtschaftskrise und die Reparationspolitik würde gegenwärtig von der Seite der Verteuerung des Goldes her betrachtet. Die Ausführungen des Konjunkturforschungsinstituts, die das Gegenteil beweisen wollten, wären ein äußerst schwerer Schlag für die Politik. Es müsse gelingen, in kürzester Zeit diesen Mißstand zu beseitigen. Vielleicht könne der Leiter des Instituts in die Reparationspolitik eingespannt werden wie 1928. Dadurch würde vielleicht weiteres Unheil verhütet.

9

Prof. Ernst Wagemann, Präs. des Statistischen Reichsamts und Direktor des Instituts für Konjunkturforschung.

In absehbarer Zeit würden in Reparationsfragen entscheidende Schritte zu unternehmen sein. Das stärkste Argument sei die Verpflichtung in dem Abkommen, daß die anderen Staaten zur Durchführung mithelfen würden10. Dieser Verpflichtung widersprächen die Zollerhöhungen der anderen Staaten11. Würde Deutschland auf diesem Wege folgen, so würde ihm vorgeworfen werden, daß es von seiner Absicht, die Ausfuhr zu fördern, abgewichen sei. Mit Recht weise der frühere Reichsbankpräsident darauf hin, daß es besser sei, den Young-Plan weiterzuentwickeln in Richtung einer Exportförderung, als ihn fortgesetzt zu kritisieren12. Die Schutzzollpolitik sei eine ungeheure reparationspolitische Gefahr. Die Entscheidung über den Antrag des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft müsse zurückgestellt und in größeren Zusammenhang gebracht werden.

10

Der RAM spielt wohl auf die Erklärung an, die die Vertreter der Belg., Brit., Frz., Ital. und Japanischen Reg. während der Zweiten Haager Konferenz abgegeben hatten: „Der Neue Plan beruht auf dem Grundgedanken, daß die vollständige und endgültige Lösung der Reparationsfrage im gemeinsamen Interesse aller beteiligten Länder liegt, und daß er die Zusammenarbeit aller dieser Länder erfordert“ (RGBl. 1930 II, S. 103 ).

11

Zollerhöhungen waren 1930 u. a. von Rumänien, Bulgarien, den USA und Australien eingeführt worden (Schultheß 1930, S. 284, 374, 383 und 398).

12

Schacht hatte nach seiner Rückkehr aus den USA am 3. 12. in einem Vortrag vor der IHK Bremen hervorgehoben, er würde es begrüßen, wenn man in Dtld anstatt dauernd auf den Young-Plan zu schimpfen, die ökonomischen Tendenzen dieses Plans benutzen wollte. Zur Lösung der Reparationsfrage müsse die RReg. die Initiative ergreifen und nicht auf das Vorgehen anderer Länder warten (DAZ Nr. 565–566 vom 5.12.30; s. auch Schultheß 1930, S. 236).

[714] Ähnlich sprach sich Staatssekretär Dr. Trendelenburg aus.

Der Reichskanzler ersuchte den Reichswirtschaftsminister um eine zusammenfassende Denkschrift über die wechselnden Meinungen des Instituts für Konjunkturforschung und ihre Beziehungen zu den Erklärungen der Reichsregierung13. Das Institut habe im Parlament einen starken Rückhalt, und die Zuwendungen gingen regelmäßig über die Vorschläge der Regierung hinaus14. Auch der Reichsrat habe ihm letzthin wieder Mittel zugewendet, die von der Reichsregierung nicht vorgesehen worden seien.

13

Eine derartige Denkschrift ließ sich nicht ermitteln.

14

Die im Haushaltsplan 1927 für das Institut eingestellte Ausgabe in Höhe von 60 000 RM (RT-Bd. 413 , Drucks. Nr. 2888 , VI Kap. E 6 Titel 2) war auf Antrag des RT-Haushaltsausschusses (RT-Bd. 413 , Drucks. Nr. 3005 ) vom RT am 19.3.27 auf 100 000 RM erhöht worden (RT-Bd. 392, S. 9531 ). Diese Summe war von den RFM bis 1930 einschließlich unverändert übernommen und vom RT gebilligt worden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erwartet von der Absatzorganisation keinen raschen Erfolg. Die Genossenschaften seien im hohen Maße bürokratisch verfilzt und ließen sich kaum bewegen. Das Präsidium sei zwar saniert, wirke aber nicht ausreichend in Richtung einer Besserung der Absatzverhältnisse. Ob von ihm in dieser Richtung Erfolg zu erwarten sei, sei fraglich15.

15

Vgl. Dok. Nr. 244, P. 4.

In der Zuckerwirtschaft würden jährlich 140 Millionen verloren. Wenn bis Januar eine Ordnung möglich sei, dann wirke sie sich erst 1932 aus.

Er habe für die Reparationspolitik Verständnis und wolle die Exportpolitik nicht stören. Eine sofortige Beschlußfassung ohne baldige Verwirklichung des Beschlusses könne nach draußen nicht wirken.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß die alsbaldige Vertagung des Reichstags dringend notwendig sei16. Würden ihm die Agrarvorschläge zugeleitet, so würde er bis zum 24. darüber verhandeln. Vor Wiederzusammentritt des Reichstags könne die Vorlage nicht erledigt werden.

16

S. Anm. 3.

Wie gegen den Präsidenten des Statistischen Reichsamts, so sei er auch festentschlossen, gegen Ministerialdirektor Grieser vorzugehen, der in die Notverordnung Bestimmungen gebracht habe, die das Kabinett nicht beschlossen habe, von denen ihm nichts bekannt gewesen sei17. Er verlange eine schriftliche[715] Äußerung von Staatssekretär Geib darüber, daß er von diesem eigenmächtigen Handeln keine Kenntnis gehabt habe18.

17

Vgl. dazu Brüning, Memoiren, S. 211. Unter dem Titel „Krankenfürsorge“ (1. Teil Kap. II Art. 3 Nr. 4 der NotVO vom 1.12.30, RGBl. I, S. 321 ) war dem § 616 BGB, der den Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung regelt, wenn er „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“, folgende Vorschrift angefügt worden: „Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.“ Denselben Zusatz hatten gleichartige Bestimmungen in § 63 Abs. 1 HGB und in § 133c Abs. 2 Gewerbeordnung erhalten. Gegen diese Neuregelung hatte die Vereinigung der Dt. Arbeitgeberverbände in einer Eingabe an den RArbM vom 4.12.30 protestiert. Durch die Bestimmungen würden entgegenstehende Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nichtig. Die Fassung der Vorschrift beschränke sich nicht nur auf die Krankenversicherung, sondern sei von weittragender Bedeutung für das gesamte Arbeitsvertragsrecht. Fast sämtliche Tarifverträge enthielten Bestimmungen, die den § 616 BGB ganz oder teilweise abänderten, fast sämtliche Arbeitsordnungen in den Betrieben seien inhaltlich auf Änderungen des § 616 BGB bzw. auf Einzelvereinbarungen aufgebaut. Die Vereinigung der Arbeitgeberverbände halte es auch für unmöglich, so weitgehende Eingriffe in das gesamte Tarif- und Arbeitsvertragsrecht, für die ein irgendwie gearteter oder gar dringlicher Anlaß überhaupt nicht vorgelegen habe, durch Art. 48 vorzunehmen. Abschließend war eine beschleunigte Abänderung der für die Praxis nicht haltbaren Vorschriften gefordert worden (Abschrift in Durchschrift in R 43 I /2092 , Bl. 78–81). Die RB-Gesellschaft hatte in einem Schreiben an den RVM vom 5.12.30 die Mehrkosten, die durch die Neuregelung entstehen würden, auf 30–35 Mio RM beziffert [Brüning, Memoiren S. 211 nennt dagegen 250 Mio RM]. In dem Schreiben war weiter ausgeführt worden: „Die Änderung wird außerdem die ungünstigsten Wirkungen auf die Arbeitsmoral haben und dadurch nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Krankenkassen erheblich belasten. Die Absicht der ersten Notverordnung, den Krankenstand zu verringern, wird in ihr Gegenteil verkehrt“ (Abschrift in Durchschrift, R 43 I /2092 , Bl. 82–83). Am 6.12.30 hatte die Korrespondenz Hofrichter unter der Schlagzeile „Eine Groteske“ über den Zusatz berichtet (R 43 I /2092 , Bl. 84–85). Die Vorschrift war am 8.12.30 als Druckfehlerberichtigung wie folgt geändert worden: „Der Anspruch eines Angestellten (§ 1 Abs. 1, 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes) für den Krankheitsfall kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden“ (RGBl. I, S. 608 ).

18

In seinem Schreiben an den RK vom 16.12.30 führte StS Geib u. a. aus: „Ich selbst habe in den nahezu 12 Jahren, in denen ich als erster Berater des Reichsarbeitsministers tätig bin, niemals eine von meinem Chef abweichende oder seine Absichten störende Politik betrieben. […] Gegenüber meinem gegenwärtigen Minister, Herrn Dr. Stegerwald, fällt mir diese grundsätzliche Einstellung umso leichter, als ich von der Richtigkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit seiner weitsichtigen, großzügigen und tapferen Sozialpolitik ehrlich überzeugt bin und es geradezu für eine vaterländische Pflicht ansehe, ihm in seiner schweren und undankbaren Arbeit nach allen Kräften zur Seite zu stehen. Und nun zu dem sogenannten Fall Grieser. […] Für die Notverordnung waren von der Abteilung Grieser einige Beiträge (Krankenkassen und Krankenfürsorge) vorbereitet worden. Bei den infolge der allgemeinen Arbeitsüberlastung außerordentlich gedrängten Vorerörterungen im Amte, denen ich wegen anderweitiger Besprechungen nur teilweise beiwohnen konnte, spielte natürlich die hochpolitische Frage des Krankenscheins und der Arzneikosten die Hauptrolle. Die anderen Punkte wurden als ‚Beseitigung von Schönheitsfehlern‘, die sich aus der 1. Notverordnung ergaben, nur gestreift; dabei wurde die Unabdingbarkeit des Gehalts erkrankter Angestellter als vom sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags und von der Deutschen Volkspartei gewünscht und als der überwiegenden Praxis entsprechend bezeichnet. Von einer Ausdehnung auf die Arbeiter mit ihren weittragenden Folgen war nicht die Rede; dies bestätigen auch die Druckveröffentlichungen des Gegenspielers, Reichstagsabgeordneten Aufhäuser, im Vorwärts und in anderen Zeitschriften. An dem Tage, an dem im Reichstagsgebäude und in der Reichskanzlei die politischen Entscheidungen über die neue Notverordnung und die endgültigen Textformulierungen erfolgten (Sonnabend, den 29. 11.), war ich während des ganzen Vormittags und bis spät in den Nachmittag hinein durch die bekannten Burgfriedensverhandlungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Verbände im Reichsarbeitsministerium festgehalten, bei denen ich in Vertretung des Ministers den Vorsitz führte. Die inzwischen vereinbarten endgültigen Textformulierungen wurden mir infolgedessen nicht bekannt. Ich war daher – ebenso wie Herr Minister Dr. Stegerwald – durch die spätere Feststellung, daß die Arbeiter – wenigstens nach dem formellen Wortlaut – in die Unabdingbarkeit einbezogen seien, überrascht. Dieses Ergebnis entsprach weder den im Amte vorbesprochenen noch unseren eigenen Absichten“ (R 43 I /1871 , Bl. 2–3). In seiner Antwort an Geib vom 3.1.31 nahm der RK mit Befriedigung davon Kenntnis, „daß auch Ihnen von dem bedauerlichen Vorkommnis, das ich in der eigenmächtigen Erweiterung der Vorschriften der Notverordnung über die Unabdingbarkeit von Gehaltssätzen erblicken muß, erst nachträglich Kenntnis geworden ist“ (Entw. in R 43 I /1871 , Bl. 4).

Er bitte auch Staatssekretär Dr. Trendelenburg festzustellen, wie der frühere Reichsbankpräsident Schacht bereits bei seiner Ankunft in Bremen von den Schätzungen des Instituts für Konjunkturforschung Kenntnis erhalten habe.

Er persönlich sei bereit, in der ersten Januarwoche nach Abschluß der Verhandlungen über die Lohnsenkungen ein Gesetz im Sinne des Antrages des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft an den Reichsrat zu[716] geben, ob im Wege der Notverordnung oder der ordentlichen Gesetzgebung, müsse zunächst offenbleiben19.

19

StS Pünder ging in einem Schreiben an StS Heukamp vom 3.1.31 auf die Ankündigung des RK ein. Da die Verhandlungen über die Lohnsenkung bedauerlicherweise noch nicht abgeschlossen seien, bitte er darum, den für den RR bestimmten GesEntw. endgültig vorzubereiten und zur abschließenden, formalen Erledigung durch das Reichskabinett zur Verfügung zu halten (Durchschrift in R 43 I /2545 , Bl. 226–227). Zur Beratung der Vorlage s. Dok. Nr. 244, P. 4.

Die Behandlung der Preissenkung in Italien sei vorbildlich20. Auch in Deutschland sei viel geschehen, aber in der Öffentlichkeit nicht ausreichend ausgewertet worden. Es müsse wohl auch an den Organisationen liegen.

20

Die ital. Reg. hatte am 1.12.30 eine neue Preisabbauaktion eingeleitet: Die Mieten wurden um 10% gesenkt, und die Bustarife in Rom waren um 10 Centesimi herabgesetzt worden. Gleichzeitig waren Lebensmittelhändler verhaftet und bestraft worden, die Waren über den Richtpreisen verkauft oder gegen die Preissenkungen protestiert hatten (MNN Nr. 328 vom 2.12.30).

Auf eine Anregung des Reichskanzlers, daß der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft eine große Rede im Reichslandbund halten möge, erklärte dieser, daß er dies jetzt nicht wagen könne.

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