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Nr. 510
Ministerbesprechung vom 6. Oktober 1931, 15 Uhr
Anwesend: Dietrich, Wirth; StS Trendelenburg, Joël, Pünder; MinDir. Zechlin, v. Hagenow, Reichardt; MinR Olscher; RbkPräs. Luther; Protokoll: MinR Feßler.
Im Anschluß an die Sitzung mit den Ministerpräsidenten der Länder1 fand eine kurze Ministerbesprechung statt.
Es wurde beschlossen:
1. | Bei den Bestimmungen über die Hauszinssteuer ist den Ländern die Möglichkeit zu lassen, die individuelle Regelung beizubehalten2. |
2. | Gegen Notgeldbildung sind Bestimmungen in die Notverordnung aufzunehmen3. |
3. | Hinsichtlich der Sparkassen ist den obersten Landesbehörden die Möglichkeit zu geben, im Einvernehmen mit der Reichsregierung eine von den allgemeinen Bestimmungen abweichende Regelung zu treffen4. |
- 2
S. die 3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.31, 4. Teil, Kapitel I (RGBl. I, S. 551).
- 3
3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen […] vom 6.10.31, 5. Teil, Kapitel IX (RGBl. I, S. 562).
- 4
S. die 3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen […] vom 6.10.31, 5. Teil, Kapitel I, Artikel 6, Absatz 2 (RGBl. I, S. 555).