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7. Frage sonst zu treffender Maßnahmen.
Der Staatssekretär in der Reichskanzlei wies darauf hin, daß noch vor Weihnachten der Erlaß einer Notverordnung erforderlich sein werde, in die alle eiligen Restpunkte aufgenommen werden müßten. Es werde zweckmäßig sein, daß die[2111] Ressorts baldigst ihre Entwürfe der Reichskanzlei zustellten. Der Staatssekretär in der Reichskanzlei bat, dafür Sorge zu tragen, daß die Entwürfe bis zum Sonnabend, den 19. Dezember, der Reichskanzlei zugehen, damit das Reichskabinett gleich zu Beginn der nächsten Woche endgültigen Beschluß fassen könne19.
Ministerialdirektor Dr. Zarden führte aus, daß aus dem Geschäftsbereich des Reichsfinanzministeriums mehrere Fragen vordringlich geregelt werden müßten, unter anderem die Frage einer Verlängerung der Zuschläge zur Einkommensteuer, die Frage der Beitreibung von Kirchensteuern, die Festsetzung des Zuschlags für die Kraftfahrzeugsteuer usw.20.