Text
10.) Lohnpfändung.
Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichskabinett sich mit der Aufnahme dieses Kapitels bereits in einer früheren Sitzung grundsätzlich einverstanden erklärt habe22.
Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum
Springe direkt zu: Servicelinks. Bandbilder. Funktionen. Navigationsbaum. Standort. Navigationsmenü. Layoutmenu. Text. erste Fußnote.
„Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik” online
Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichskabinett sich mit der Aufnahme dieses Kapitels bereits in einer früheren Sitzung grundsätzlich einverstanden erklärt habe22.