Text
7. Außerhalb der Tagesordnung: Aussagegenehmigung20 für den früheren Reichswehrminister Noske.
[Zeugenaussage in einer Privatklage.]
Fußnoten
- 20
Nach § 54 der Strafprozeßordnung (RGBl. 1924 I, S. 327) hatte die RReg. für Mitglieder die Aussagegenehmigung zu erteilen, soweit dadurch nicht dem Wohl des Reichs Schaden zugefügt wurde.