Text
[1320]VI. Ergänzung des Sondermemorandums zum Young-Plan.
Es handelt sich um einen formalen Punkt, nämlich die Aufzählung der interalliierten Schuldenabkommen, die zur Errechnung der Außenzahlungen geführt haben, die in der Zahlenreihe im Sondermemorandum des Young-Plans (Ziffer 206 der Anlagen) angegeben sind12.
Fußnoten