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2. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten zur Änderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten.
Der Reichsminister der Justiz trug den Inhalt der Vorlage vom 10. X. 1931 […] vor. Er führte unter anderem aus, daß die beteiligten Reichs- und preußischen Ressorts sowie die Reichsbank dem Entwurf zugestimmt hätten13.
Das Reichskabinett stimmte dem Entwurf zu14.