Text
2. Außerhalb der Tagesordnung: Wiederwahl des Generaldirektors der Reichsbahngesellschaft.
Der Reichsverkehrsminister brachte zur Sprache, daß die satzungsgemäß dreijährige Amtsdauer des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahngesellschaft Anfang Juni ablaufe und daß der Verwaltungsrat beabsichtige, den Generaldirektor Dorpmüller wieder zu ernennen. Da die Ernennung nach Fühlungnahme mit der Reichsregierung zu erfolgen habe, bat er um Stellungnahme des Kabinetts und schlug vor, der beabsichtigten Wiederernennung zuzustimmen.
Nach kurzer Aussprache erklärte sich das Kabinett damit einverstanden, daß Generaldirektor Dorpmüller vom Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft wieder ernannt werde7.
Fußnoten
- 7
Der RPräs. bestätigte am 22.3.32 RB-Gen.Dir. Dorpmüller, dessen Amtszeit am 3.6.32 ablief, mit Wirkung vom 4.6.32 in seinem Amt (WTB Nr. 635 vom 23.3.32, R 43 I
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, Bl. 292).