Text
zu b und c: Parteiverbot. Verbot von Nebenorganisationen der Parteien.
Der Bayerische Innenminister führte aus, daß die Bevölkerung eine Auflösung der Kommunistischen Partei erwarte und die Auflösung sicherlich zur Beruhigung der Bevölkerung beitragen werde. Auf jeden Fall müßten die Nebenorganisationen der Kommunistischen Partei, wie die Rote Hilfe, die Internationale Arbeiterhilfe und die Allgemeine Gewerkschaftsopposition (AGO) für das ganze Reich verboten werden. Der Württembergische Innenminister bezeichnete ein Verbot der KPD als falsch, jedoch ein Verbot der Nebenorganisationen der KPD als notwendig.
In letzterem Sinne äußerten sich noch die Innenminister Sachsens, Badens und Hessens.