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8. Sicherung des Weihnachtsfriedens.
Staatsekretär Zweigert trug vor, daß der Reichskanzler den Wunsch geäußert habe, die Vorschriften über den Weihnachtsfrieden14 schon mit dem Inkrafttreten[2082] der Verordnung wirksam werden zu lassen. Der Entwurf des Kapitels sei entsprechend geändert worden.
Das Reichskabinett erklärte sich hiermit einverstanden15.