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4. Teilnahme an der Londoner Konferenz.
Staatssekretär Bracht wies darauf hin, daß Hessen eine Beteiligung in London verlangt habe. Baden habe für den Fall einer Beteiligung Hessens ebenfalls eine Beteiligung gefordert. Er habe erklärt, daß eine sofortige Beteiligung wohl nicht möglich sei, daß aber, sobald in London Einzelfragen, die speziell die Länder beträfen, zur Erörterung kämen, ein hessischer oder badischer Besatzungsreferent nachkommen könne.
Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß man daran festhalten müsse, daß in London Deutschland durch die Reichsregierung vertreten werde und nicht durch die Länder.
Es wurde Übereinstimmung darüber erzielt, von einer Beteiligung Hessens und Badens vorerst abzusehen.