Text
2. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs.
Staatssekretär Joel berichtete über die Vorlage8 und gab einen Überblick über die Gründe, die für eine möglichst beschleunigte Strafgesetzreform sprächen.
Die Vorlage des Reichsjustizministers wurde unverändert angenommen. Das Kabinett ging dabei davon aus, daß die Beratung im Reichsrat noch Gelegenheit geben werde, zu Einzelfragen Stellung zu nehmen.
Das Kabinett erklärte sich ferner mit der Veröffentlichung des Entwurfs einverstanden9.